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Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Morbach

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Veranstalter

Gemeinde Morbach

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-13

Ausführungsort der Arbeiten:

Morbach

Dieses öffentliche Vergabeverfahren wird von der Institution Gemeinde Morbach organisiert.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 71200000 – Dienstleistungen von Architekturbüros klassifiziert.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Morbach (laut Plattformangaben).
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Gemeinde Morbach - Umbau und Erweiterung der Kita Gonzerath, Los 1 - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen".
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Gemeinde Morbach beabsichtigt die umfassende Sanierung eines Teilbereichs und die Erweiterung der Kindertagesstätte Gonzerath. Ausgangspunkt der Maßnahme ist ein im Jahr 2024 festgestellter Leitungswasserschaden im Erweiterungsbau der Kindertagesstätte aus dem Jahr 2011. Im Zuge der Schadensbeseitigung wurde festgestellt, dass aufgrund der Kontamination der im Bodenaufbau befindlichen Dämmung ein vollständiger Rückbau des betroffenen Gebäudeteils erforderlich ist. Während der Rückbauarbeiten wurde zudem ein weiterer erheblicher Baumangel entdeckt, der nicht auf den Wasserschaden zurückzuführen war. Eine bloße Wiederherstellung des bisherigen Gebäudebestandes ist daher weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Gleichzeitig besteht aufgrund der Vorgaben des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTa-Zukunftsgesetz) zusätzlicher räumlicher Anpassungs- und Erweiterungsbedarf. Die vorhandenen Flächen erfüllen die heutigen funktionalen Anforderungen an den Betrieb einer dreigruppigen Kindertagesstätte nicht mehr vollständig. Erforderlich sind insbesondere zusätzliche Flächen für eine Küche mit Versorgung von bis zu 60 Kindern, Lebensmittel- und Hauswirtschaftsräume, ein Bistro- bzw. Multifunktionsbereich, weitere Ruhe- und Nebenräume, Abstellflächen sowie ergänzende Verkehrsflächen. Zur Schaffung der erforderlichen Erweiterungsflächen hat die Gemeinde ein unmittelbar angrenzendes Grundstück erworben. Damit bestehen nunmehr die planungsrechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, den Kindertagesstättenstandort langfristig weiterzuentwickeln und den zukünftigen Flächenbedarf zu decken. Gegenstand der Maßnahme ist daher nicht lediglich die Sanierung des bestehenden Wasserschadens, sondern die ganzheitliche bauliche und funktionale Neuordnung des Standortes. Vorgesehen ist die Sanierung eines Teils des Bestandsgebäudes einschließlich der Beseitigung der vorhandenen Schäden sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus auf den neu erworbenen Flächen. Darüber hinaus sind die Außenanlagen an die neue Gebäudestruktur anzupassen und funktional sowie gestalterisch neu zu ordnen. Ziel ist die Schaffung einer modernen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kindertagesstätte, welche die Anforderungen des KiTa-Zukunftsgesetzes erfüllt und einen langfristig zukunftsfähigen Betrieb ermöglicht. Es ist zu berücksichtigen, dass die An- und Umbauarbeiten während des laufenden Betriebes der Kindertagesstätte im Bestandsgebäude erfolgen müssen.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MG15# 1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 3. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 4. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 5. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.

#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

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