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Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Eppelborn

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Veranstalter

Gemeinde Eppelborn

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Eppelborn

Das Projekt ist technisch durch den CPV-Code 71200000 identifiziert: Dienstleistungen von Architekturbüros.
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Gemeinde Eppelborn.
Die geschätzte Vertragsdauer beträgt ca. 12 Monate.
Eppelborn ist das relevante Gebiet für die Projektumsetzung.
Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet: "Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn".

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).

1) Arbeitssprache ist deutsch. Angebote und Angebotsunterlagen in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 3) Für die Angebotsunterlagen waren die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. 4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über ein Vergabeportal (im vorliegenden Projekt über das Vergabeportal subreport). Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden, ist eine Registrierung beim Vergabeportal erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen. 5) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

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