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Objektplanung § 34 HOAI für den Neubau Vereinsheim Aschheim

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Gemeinde Aschheim

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Veranstalter

Gemeinde Aschheim

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden – Objektplanung § 34 HOAI für den Neubau Vereinsheim Aschheim

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Aschheim

Diese öffentliche Ausschreibung betrifft das Projekt "Objektplanung § 34 HOAI für den Neubau Vereinsheim Aschheim".
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Zielregion für die Umsetzung des Auftrags ist Aschheim (laut Plattformangaben).
Die Ausschreibung wird von der Behörde Gemeinde Aschheim geleitet.
Das Verfahren ist dem CPV-Code 71221000 zugeordnet, Kategorie: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Gemeinde Aschheim beabsichtigt den Ersatz des Vereinsheimes durch einen Neubau. Der Abbruch eines oberirdischen Gebäudeteils ist Teil des Auftrags. Das Untergeschoss in diesem Übergangsbereich zum benachbarten Bestand mit einer Fläche von ca. 25 m² soll erhalten und umgebaut werden. Das Gebäude soll unmittelbar hinter dem heutigen Gebäude zum liegen kommen. An der Stelle des heutigen Gebäudes soll eine Freischankfläche errichtet werden. Im Gebäude sollen neben der Sportgaststätte Räume für Vereine sowie ergänzende Räume für den Sportbetrieb entstehen. Die Küche der Sportgaststätte wird von der Gemeinde Aschheim nur bis zum Grad des erweiterten Rohbaus erstellt, der Ausbau und die Ausstattung soll von Betreibern und Pächtern vorgenommen werden. Die Machbarkeitsstudie eines Architekten liegt vor. In dieser sind Lage, Orientierung und grobe Abmessungen des Gebäudes, Kubatur ca. 10.000 m³, festgelegt, ferner hinsichtlich der Geschossigkeit die Bauweise mit Untergeschoss und Erdgeschoss. Es ist eine ansprechende Architektur mit Satteldachform gewünscht. Die Konstruktionsweise, ob Holz- oder Massivbau steht noch nicht fest. Die Bauweise soll den gemeinschaftlichen Charakter des neuen Vereinsheims widerspiegeln. Es ist ein Saal mit Bühne als Theatersaal, der gleichzeitig auch durch die Gaststätte genutzt wird, vorgesehen. Hier soll die Grenze zur Versammlungsstätte nicht überschritten werden. Der Saal soll ansprechend und für eine Vielzahl von Nutzungen gestaltet werden. Bei der Konzeption des Saales wird die Raumakustik eine Rolle spielen. Die Planung hierzu wird gesondert vergeben. Das Erdgeschoss des Gebäudes muss barrierefrei gestaltet werden. Die technische Ausrüstung soll leicht bedienbar hergestellt werden.

Es werden folgende Angaben / Unterlagen gefordert: 1. Nachweise zu den geforderten Bildungs- und Berufsqualifikationen des für die Leistung Verantwortlichen.___ 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV.___ 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. 4. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben.___ 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. ___ 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben.___ 7. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Zudem muss der Beliehene die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. ___ 8. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Absendung dieser Bekanntmachung, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Absendung dieser Bekanntmachung.___ 9. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.___ 10. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Absendung dieser Bekanntmachung.____++ Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ ++ Die vom Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ ++ Gem. § 20 Abs. 3 VGV sind Zusatzinformationen rechtzeitig anzufordern. Bei später eingehenden Bieterfragen besteht kein Anspruch auf Beantwortung. Bewerber/Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten bzw. zusätzliche Informationen vorliegen. Das Nachrichtenpostfach gehört zum Machtbereich des Bewerbers/Bieters. Hierüber können rechtserhebliche Erklärungen zugestellt werden. (Etwaige abweichende Mitteilungen /Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.)

#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.

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