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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Fraport AG

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
Entdecken Sie die neuesten öffentlichen Ausschreibungen, die von Institutionen und Organisationen im Land veröffentlicht werden.

Veranstalter

Fraport AG

Ausschreibungstitel: Deutschland – Bauarbeiten – Ausbau

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt am Main

Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Ausbau" ab.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Fraport AG.
Als Einsatzgebiet dieser Ausschreibung ist Frankfurt am Main definiert.
Dem Projekt wurde der CPV-Code 45000000 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Bauarbeiten.
Die Laufzeit der vertraglichen Aktivitäten beträgt 46 Monate.

Ausschreibungsbeschreibung:

VE-BA1-05 Ausbau

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Für die Teilnahme am Verfahren ist die Installation des Programms AI BIETERCOCKPIT, welches Sie kostenfrei über xvergabe.de herunterladen können, zwingend erforderlich. Die Einreichung des Teilnahmeantrags hat über das AI BIETERCOCKPIT zu erfolgen. Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie die Eignungs- nachweise zum Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen. Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft über die Vergabeplattform bewirbt. Die Übermittlung der Bewerbung bzw. die Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt. Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Versendung der Vorabinformation nach § 134 GWB und des Zuschlagsschreibens erfolgt über die Vergabeplattform xvergabe.de. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben. Ergänzungen zur Bekanntmachung Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag", verwiesen. Die Dokumente werden unter xvergabe.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Die "informatorischen Vergabeunterlagen" werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform xvergabe.de zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag, A1, B1, B2 und B3 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen. Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform xvergabe.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren

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