Der Durchführungsort dieses Projekts ist Freiburg laut Ausschreibungsunterlagen.
Die gesamte Projektdauer ist auf 48 Monate festgelegt.
Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 77000000 gewählt, zuständig für: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht.
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg ist als öffentliche Institution in das Verfahren eingebunden.
Das zur Ausschreibung stehende Projekt trägt den Titel: "Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori".
Ausschreibungsbeschreibung:
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald entwickelt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von
Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen
Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des
Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für
Fledermausartenvorkommen und ledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern und Wäldern mit natürlicher Entwicklung. Das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur wird seit
2024 umgesetzt. Im Jahr 2027 und den Folgejahren 2028, 2029 und 2030 sollen nun Erfassungen auf weiteren Flächen folgen. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen flächenrollierenden Turnus vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 10 Flächen in 60 Nächten (40 ganze Nächte und 20 verkürzte Nächte) in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030. Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2
aufeinanderfolgende Nächte im Mai 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030)
(Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinanderfolgende Nächte im Juli 2027 (Hochsommer) und 2
aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Spätsommer/Anfang Herbst).
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFDYDMUJ61S#
Entgegen den Angaben unter Ziff.5.1.15 handelt es sich um die Vergabe einer Rahmenvereinbarung.
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Mit dem Angebot immer vorzulegende Nachweise Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB)
Anlage Preisblatt je Los, auf das ein Angebot abgeben wird (vollständig ausgefüllt)
Anlage Eignungsnachweise (vollständig ausgefüllt)
Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ziff.2.1 der Anlage Eignungsnachweise): gültige
Netzfanggenehmigung im Regierungsbezirk des Loses, auf das ein Angebot abgegeben
wird (wenn diese mit dem Angebot eingereicht werden soll, siehe Ziff.2.1 Anlage Eignungsnachweise)
Anlage Verpflichtungserklärung AentG
Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Diese Unterlagen sind nur insoweit mit dem Angebot vorzulegen, wie sie relevant sind:
Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben
wird beim Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe): die
Anlage "Eignungsnachweise" unter Beachtung der dortigen Mindestanforderungen ist
vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen; zusätzlich ist die Anlage "Verpflichtungserklärung"
des Nachunternehmers vorzulegen
Vergütet wird jeweils nur die Anzahl konkret beauftragter und bearbeiteter Flächen. Der Preis hierfür ist in der Anlage "Preisblatt" je Los anzugeben. Beauftragt der Auftraggeber im Los 1 im Jahr 2028 beispielsweise nur 2 Flächen anstatt 3 Flächen, erhält der Auftragnehmer auch nur die Bearbeitung von 2 Flächen vergütet.
Insgesamt besteht keine Abrufverpflichtung des Auftraggebers, d.h. der Auftraggeber ist nicht
verpflichtet, die Bearbeitung einzelner Flächen zu beauftragen. Aufgrund von Umständen, die nicht
im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (u.a. die Notwendigkeit der Finanzierung
geplanter Vorhaben) ist es möglich, dass v.a. in den Jahren 2028, 2029 und 2030 keine Flächen
beauftragt werden. Hinweis: dass keine Flächen beauftragt werden, hält der Auftraggeber nach den
Erfahrungswerten der letzten Jahre für unwahrscheinlich, er kann es aber auch nicht in Gänze ausschließen.
Erstmalig für das Jahr 2028 besteht die Möglichkeit, den Preis je Fläche gemäß Anlage "Preisblatt" zu erhöhen. Einzelheiten ergeben sich aus Ziff.4.6 der Anlage "Vertrag".
Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist:
3 Flächen in Los 1
3 Flächen in Los 2
2 Flächen in Los 3
2 Flächen in Los 4.
Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030:
Für das Jahr 2027 geht der Auftraggeber davon aus, dass die o.g. Flächen zu bearbeiten sind. Die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen steht derzeit aber v.a. für die Folgejahre 2028, 2029 und 2030 noch nicht fest. Sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Es kann insbesondere vorkommen, dass sich die konkrete Anzahl der zu bearbeitenden Flächen in einem oder mehreren Losen auf Grund von Genehmigungsverfahren oder organisatorischen Gründen in den Jahren 2028,
2029 und 2030 verringert. Ebenso kann es vorkommen, dass sich die Anzahl der Flächen in einem oder mehreren Losen im Vergleich zu der oben mitgeteilten Flächenanzahl um jeweils max. eine Fläche erhöht.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens bis 30. November des jeweils
vorherigen Jahres 2027, 2028, 2029 und 2030 (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen, wie viele Flächen konkret in dem Folgejahr nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen (Einzelbeauftragung).
Hierbei gilt:
Im Los 1:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 1 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 2:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 2 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 3:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 3 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 4:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 4 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist:
3 Flächen in Los 1
3 Flächen in Los 2
2 Flächen in Los 3
2 Flächen in Los 4.
Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030:
Für das Jahr 2027 geht der Auftraggeber davon aus, dass die o.g. Flächen zu bearbeiten sind. Die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen steht derzeit aber v.a. für die Folgejahre 2028, 2029 und 2030 noch nicht fest. Sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Es kann insbesondere vorkommen, dass sich die konkrete Anzahl der zu bearbeitenden Flächen in einem oder mehreren Losen auf Grund von Genehmigungsverfahren oder organisatorischen Gründen in den Jahren 2028,
2029 und 2030 verringert. Ebenso kann es vorkommen, dass sich die Anzahl der Flächen in einem oder mehreren Losen im Vergleich zu der oben mitgeteilten Flächenanzahl um jeweils max. eine Fläche erhöht.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens bis 30. November des jeweils
vorherigen Jahres 2027, 2028, 2029 und 2030 (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen, wie viele Flächen konkret in dem Folgejahr nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen (Einzelbeauftragung).
Hierbei gilt:
Im Los 1:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 1 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 2:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 2 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 3:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 3 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 4:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 4 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist:
3 Flächen in Los 1
3 Flächen in Los 2
2 Flächen in Los 3
2 Flächen in Los 4.
Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030:
Für das Jahr 2027 geht der Auftraggeber davon aus, dass die o.g. Flächen zu bearbeiten sind. Die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen steht derzeit aber v.a. für die Folgejahre 2028, 2029 und 2030 noch nicht fest. Sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Es kann insbesondere vorkommen, dass sich die konkrete Anzahl der zu bearbeitenden Flächen in einem oder mehreren Losen auf Grund von Genehmigungsverfahren oder organisatorischen Gründen in den Jahren 2028,
2029 und 2030 verringert. Ebenso kann es vorkommen, dass sich die Anzahl der Flächen in einem oder mehreren Losen im Vergleich zu der oben mitgeteilten Flächenanzahl um jeweils max. eine Fläche erhöht.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens bis 30. November des jeweils
vorherigen Jahres 2027, 2028, 2029 und 2030 (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen, wie viele Flächen konkret in dem Folgejahr nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen (Einzelbeauftragung).
Hierbei gilt:
Im Los 1:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 1 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 2:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 2 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 3:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 3 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 4:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 4 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist:
3 Flächen in Los 1
3 Flächen in Los 2
2 Flächen in Los 3
2 Flächen in Los 4.
Angaben zu den geschätzten Mengen / zu bearbeitenden Flächen in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030:
Für das Jahr 2027 geht der Auftraggeber davon aus, dass die o.g. Flächen zu bearbeiten sind. Die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen steht derzeit aber v.a. für die Folgejahre 2028, 2029 und 2030 noch nicht fest. Sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Es kann insbesondere vorkommen, dass sich die konkrete Anzahl der zu bearbeitenden Flächen in einem oder mehreren Losen auf Grund von Genehmigungsverfahren oder organisatorischen Gründen in den Jahren 2028,
2029 und 2030 verringert. Ebenso kann es vorkommen, dass sich die Anzahl der Flächen in einem oder mehreren Losen im Vergleich zu der oben mitgeteilten Flächenanzahl um jeweils max. eine Fläche erhöht.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens bis 30. November des jeweils
vorherigen Jahres 2027, 2028, 2029 und 2030 (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) in Textform (z.B. E-Mail) mitteilen, wie viele Flächen konkret in dem Folgejahr nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen (Einzelbeauftragung).
Hierbei gilt:
Im Los 1:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 1 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 2:
Der Auftraggeber geht von drei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine oder zwei Flächen verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 2 beträgt daher 4 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 16 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 3:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 3 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
Im Los 4:
Der Auftraggeber geht von zwei Flächen in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 aus.
Die Anzahl der Flächen kann sich auf eine Fläche verringern.
Der Auftraggeber kann max. eine zusätzliche Fläche beauftragen. Die maximale Anzahl der
Flächen im Los 4 beträgt daher 3 Flächen pro Jahr (Höchstmenge, insgesamt 12 Flächen in den
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030).
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