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Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Flughafen Stuttgart GmbH

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Veranstalter

Flughafen Stuttgart GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Feuerlöschanlagen – Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-19

Ausführungsort der Arbeiten:

Stuttgart

Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Ertüchtigung Flughafentunnel B312 - Technische Ausrüstung - LOS2" ab.
Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Stuttgart.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Im CPV-System ist dieses Projekt unter 45343200 eingetragen – Installation von Feuerlöschanlagen.
Die Ausschreibung wird von der Behörde Flughafen Stuttgart GmbH geleitet.

Ausschreibungsbeschreibung:

Ertüchtigung Flughafentunnel B312 Die FSG ist Betreiber des Flughafentunnels B312 zwischen Filderstadt-Bernhausen u. Plieningen. Straßenbaulastträger ist das LRA Esslingen. Im Zuge der Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Tunnel über eine veraltete u. zum Teil nicht RABT- bzw. EABT-80/100-konforme bauliche u. betriebstechnische Ausstattung verfügt. Um den Risikoerwartungswert auf das erforderliche Niveau abzumindern, sind umfangreiche Erneuerungs- u. Ertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der elektromaschinellen Tunnelausstattung und das Nachrüsten einer Brandbekämpfungsanlage durchzuführen. Für die Löschwasserbevorratung und die Unterbringung der Pumpenanlagen wird ein sogenanntes Pumpenhaus, bestehend aus Pumpenraum und Löschwasserbecken, errichtet. Im Bereich der Tunnelportale sind bauliche Maßnahmen für Schrankenanlagen, Höhenkontrollen, Verkehrszeichen, etc. vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme ist in folgende 5 Lose unterteilt: Los 1: Elektrotechnik BTA Los 2: Brandbekämpfungsanlage (HDWNA) Los 3: Bauliche Maßnahmen Los 4: Sanierung Brandschutzputz Tunneldecke Los 5: Neubau Pumpenhaus (Löschwasserbecken und Pumpenraum)

#Bekanntmachungs-ID: CXRAY6YY52G# Die Leistung wurde bereits unter der Bekanntmachungsnummer 859802-2025 europaweit ausgeschrieben. Das Verfahren wurde aufgehoben. Die Beschaffung wird mit dem vorliegenden Vergabeverfahren neu durchgeführt.

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Teilnahmewettbewerb Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen. Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen. Von diesen 100 Punkten entfallen: - Maximal 35 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur wirtschaftlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 15 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und max. 15 Punkte auf die Angaben zum Gesamtumsatz und max. 5 Punkte auf das Vorliegen von Haftpflichtversicherungen (Personenschäden & Vermögensschäden) entfallen. - Maximal 65 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 5 Punkte auf die Angaben zu Arbeitskräften, maximal 5 Punkte für die Darstellung der Projektverantwortlichkeit, maximal 5 Punkte für die Darstellung der internen Strukturierung, maximal 5 Punkte für die Nennung der hauptverantwortlichen Ansprechpartner und maximal 45 Punkte auf die Angaben zu Referenzen entfallen. Bewertungsschlüssel für Punktevergabe: Volle Punktzahl (5 von 5 oder 2 von 2, etc.): vollumfänglich erfüllt Halbe Punktzahl (2,5 von 5 oder 1 von 2, etc.): Angabe vorhanden, aber nicht vollumfänglich Null Punkte (0 von 5 oder 0 von 2, etc.): nicht dargestellt Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 60 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen). e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

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