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2026-1004898_Flughafen München_ Terminal 1 C- Nord Ebene 05 Umbau CT - Natursteinarbeiten

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Flughafen München GmbH

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Veranstalter

Flughafen München GmbH

Ausschreibungstitel: Deutschland – Bau von Flughafengebäuden – 2026-1004898_Flughafen München_ Terminal 1 C- Nord Ebene 05 Umbau CT - Natursteinarbeiten

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.
Das Projekt "2026-1004898_Flughafen München_ Terminal 1 C- Nord Ebene 05 Umbau CT - Natursteinarbeiten" steht im Mittelpunkt dieser Ausschreibung und ist strategisch relevant.
Im CPV-System ist dieses Projekt unter 45213331 eingetragen – Bau von Flughafengebäuden.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Flughafen München GmbH.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in München.

Ausschreibungsbeschreibung:

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden neue Büro- und Aufenthaltsräume für die SGM innerhalb des Gebäudebereichs am Flughafen München hergestellt. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche Trennung des Sicherheitskontrollbereichs (SiKo) von den angrenzenden Büroräumen. Die Ausführung erfolgt gemäß den technischen Richtlinien des Flughafens München, der BayBO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Beschreibung der Natursteinarbeiten: Der Leistungsumfang umfasst: - Lieferung, Transport und fachgerechte Lagerung der Natursteinmaterialien auf der Baustelle. - Prüfung und Vorbereitung der vorhandenen Untergründe auf Eignung, Ebenheit, Tragfähigkeit und Restfeuchte. - Herstellung erforderlicher Ausgleichs- und Verlegeuntergründe. - Verlegung von Natursteinplatten (z. B. Granit, Gneis oder vergleichbare hochwertige Natursteine) im Dünn-, Mittel- oder Dickbettverfahren entsprechend den Planungsunterlagen. - Exakte Einhaltung der vorgegebenen Verlegebilder, Fugenraster, Achsen und Höhenanschlüsse. - Herstellung von Bewegungs-, Rand- und Anschlussfugen gemäß den technischen Anforderungen. - Zuschneiden und Anarbeiten an Einbauten, Säulen, Fassadenanschlüsse, Türen, Rolltreppen, Aufzüge sowie technische Einrichtungen. - Verfugung der Natursteinflächen mit geeigneten, materialverträglichen Fugenmörteln. - Reinigung der verlegten Flächen sowie Durchführung einer Erstpflege und gegebenenfalls Imprägnierung. - Schutz der fertiggestellten Oberflächen bis zur Abnahme gegen Beschädigungen durch Folgegewerke.

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DM7K2#

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Im Rahmen einer Eignungsleihe (z. B. durch Subunternehmer) sind die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Bei einer Leihe der wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Bei einer Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen, ist durch das eignungsleihende Unternehmen ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Vorgaben für eine Bewertung von Teilnahmeanträgen: Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen. Welche Eignungsunterlagen mit welcher Gewichtung hierbei berücksichtigt werden, ist der Benennung der Eignungsunterlagen zu entnehmen. Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt: - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung 300 Punkte, - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen 300 Punkte und - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen 100 Punkte. Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: - 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt; - 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen; - 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen; - 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; - 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen. Ebenso wird der Auftraggeber Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem Kriterium nach dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann Bei einer mehrfachen Belegung einer Rangstelle und Überschreitung der Höchstzahl von Bietern, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. d) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben und Fristen stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

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