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Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Ennepe-Ruhr-Kreis

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Veranstalter

Ennepe-Ruhr-Kreis

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027

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  • EU-Finanzierung
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  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Schwelm

Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 90500000 gewählt, zuständig für: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen.
Die maximale Ausführungsfrist beträgt 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung.
Die Ausschreibung umfasst Leistungen, die in Schwelm ausgeführt werden.
Das Projekt "Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027" wird gemäß den technischen Spezifikationen ausgeschrieben.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Ennepe-Ruhr-Kreis.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen und Sperrmüll, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst jeweils die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 umfasst die Übernahme und Transport von Restabfällen. Die erwartete Abfallmenge an Restabfall ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 28.900 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 19.900 Mg/a. Los 2 umfasst die Übernahme und den Transport von Sperrmüll. Die erwartete Abfallmenge an Sperrmüll ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 8.000 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 5.700 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.

Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe.

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates sind keine Unternehmen (Auftragnehmer/Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten) mit Russlandbezug i.S.d. o.a. Verordnung am Auftrag zu beteiligen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr.269/2014 des Rates versichert der Bieter, dass weder ihm noch dem von ihm vertretenen Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen aus dem Vertragsverhältnis zugunsten der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung gestellt werden, und dass das Unternehmen nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle dieser Personen steht. Eine entsprechende Eigenerklärung (Formular F7) ist durch den Bieter sowie evtl. Bietergemeinschaftsmitglieder mit dem Angebot abzugeben. Sie umfasst auch entsprechende Erklärungen im Hinblick auf Unterauftragsvergabe, Lieferanten und Eignungsleihe,

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