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Rahmenvereinbarung Firewallsysteme

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

Ausschreibungstitel: Deutschland – Netzwerkinfrastruktur – Rahmenvereinbarung Firewallsysteme

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Gießen

Für die Investition ist eine Dauer von 48 Monate vorgesehen.
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Gießen vorgesehen.
Diese Ausschreibung fällt unter den CPV-Code 32424000, definiert als: Netzwerkinfrastruktur.
Ziel des Vertrages ist die Durchführung des Projekts "Rahmenvereinbarung Firewallsysteme".
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen verantwortlich.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Ab dem 01.01.2028 ist die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit in diesem Vergabeverfahren berechtigt, zu beziehen.

1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter hat die Konzepte "Service/Support" und "Nachhaltigkeit" mit dem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 03.08.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.

Dieses Vergabeverfahren wurde bereits ab dem 15.05.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht (EU-Bekanntmachung 331745-2026). Nach Ablauf der Angebotsfrist hat die Auftraggeberin feststellen müssen, dass die Vergabeunterlagen missverständlich formuliert waren und tatsächlich missverstanden wurden, sodass die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist. Um der Pflicht zur vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nachzukommen, wird die laufende Vergabe unter Klarstellung der Unterlagen in die Angebotsphase zurückversetzt und eine neue Angebotsfrist gesetzt. Aus technischen Gründen ist die Zurückversetzung in der eVergabeplattform im Stadium nach der Angebotsöffnung nicht mehr möglich; daher erfolgt die Zurückversetzung durch diese neue Auftragsbekanntmachung, welche auf das vorherige Verfahren verweist. Tatsächlich ist das Vergabeverfahren (bisher Vergabe Nr. ekom21-2026-0001) damit nicht beendet, sondern wird fortgeführt unter der Vergabe Nr. ekom21-2026-0003.

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