Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen gemäß EU-Normen.
Das Projekt ist in Halle (Saale) lokalisiert, ein strategisch wichtiger Ort.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf das Projekt "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff. im Open-House-Verfahren der Niederlassungen Ost ".
Die Organisation und Durchführung des Verfahrens liegt bei Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost.
Ausschreibungsbeschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische
Untersuchungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Kontrollprüfungen und Baustoffuntersuchungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
LB 01: Böden und Bodenverbesserungen
LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische
LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen
LB 04: Beton nach ZTV Beton
LB 05: Konstr. Ingenieurbau
LB 06: Asphaltbauweisen
LB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen
LB 06.04: Performance Prüfungen
LB 07: Bitumenuntersuchungen
LB 08: Fugenfüllstoffe
LB 09: Oberflächeneigenschaften
LB 09.01: Ebenheitsmessungen - berührende Messungen
LB 09.02: Ebenheitsmessungen - berührungslose Messungen (wird nicht beauftragt)
LB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM
LB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT
LB 09.05: Texturmessungen
LB 10: Fahrbahnmarkierung
LB 11: Voruntersuchungen
LB 11.01: Asphalt
LB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken
LB 11.03: Schichten ohne Bindemittel
LB 11.04: Böden
LB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau
LB 12: Umweltanalytik
LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik
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Die Hauptleistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet.
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Anschreiben in den Vergabeunterlagen.
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.08.2028 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.08.2028. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.08.2029 bzw. 31.08.2030 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages über Kontrollprüfungen im Straßenbau und weitere Baustoffuntersuchungen im Open-House-Verfahren" der Niederlassung Ost an die unter Ziffer 1.1 genannte Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer 5.1.11 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
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Hinweis: Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig. Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Adress- und Kontaktdaten bei der Überprüfungsstelle dieser Bekanntmachung sind nicht korrekt (zwingende Angaben systemseitig).
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