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NK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 (NV052 - NA158)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)

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Veranstalter

Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – NK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 (NV052 - NA158)

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

München

Die CPV-Nummer dieses Projekts lautet 71200000 und steht für: Dienstleistungen von Architekturbüros.
Die zuständige Stelle für die Veröffentlichung der Ausschreibung ist Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR).
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Das Projekt ist in München lokalisiert, ein strategisch wichtiger Ort.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Umsetzung des Projekts "NK.731.06 Architektenleistungen RA2 Lph. 5-9 (NV052 - NA158)".

Ausschreibungsbeschreibung:

Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Organisations- und Überwachungsleistungen („Architektenleistungen“) für das Bauvorhaben "Sanierung und Nutzungsänderung des Sammlungsbaus sowie der Verbindungsbauten des Deutschen Museums zum Museum mit Versammlungsstätten einschließlich Umbaumaßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung im Rahmen der Zukunftsinitiative Deutsches Museum Realisierungsabschnitt 2.

Es handelt sich um eine „Festpreisvergabe“ nach § 58 Abs. 2 S. 2 VgV. Das heißt, dass das Honorar für alle Bieter im Vertrag/Honorarblatt gleich festgelegt ist und das Honorar somit kein Zuschlagskriterium ist. Der Wettbewerb findet nur über die Qualität statt. Diese wird nach den genannten Zuschlagskriterien bewertet.

Das Formular "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer" ist vom Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) beabsichtigt, muss er/sie in Teil IV.3.4 der Eigenerklärung die hiervon erfassten Teile des Auftrags benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer" anzufordern. * Zur Wahrung von vertraulichen Informationen und Daten werden die vollständigen Vergabeunterlagen nur Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung gestellt, die nach ihrem Unternehmensgegenstand befähigt sind, die ausgeschriebenen Leistungen anzubieten. Voraussetzung ist die Abgabe der „Vertraulichkeits- und Verwendungsbeschränkungserklärung“. Das Formblatt steht unter https://www.evergabe-online.de zur Verfügung. Das ausgefüllte Formblatt ist in Textform über die E-Mail-Adresse [email protected] einzureichen. Nach Eingang der „Vertraulichkeits- und Verwendungsbeschränkungserklärung“ erhält der Wirtschaftsteilnehmer einen Downloadlink per Mail, mit dem die vertraulich zu behandelnden Anlagen zu den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden können. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Bieterfragen sind nur bis maximal 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter http://www.evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem 6. Kalen-dertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen / geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber eigenverantwortlich zu überprüfen * Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über dieVergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bewerbers.

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