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A-Sicherungsleistungen im Zuge des ESTW Neubaus Hochspeyer / Kaiserslautern (ETCS-POS Nord)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von DB Netz AG (Bukr 16)

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Veranstalter

DB Netz AG (Bukr 16)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – A-Sicherungsleistungen im Zuge des ESTW Neubaus Hochspeyer / Kaiserslautern (ETCS-POS Nord)

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt Main

Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Die Maßnahme ist im CPV-Verzeichnis unter 79710000 geführt: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten.
Frankfurt Main ist das relevante Gebiet für die Projektumsetzung.
DB Netz AG (Bukr 16) ist die zuständige Behörde für diese Ausschreibung.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Umsetzung des Projekts "A-Sicherungsleistungen im Zuge des ESTW Neubaus Hochspeyer / Kaiserslautern (ETCS-POS Nord)".

Ausschreibungsbeschreibung:

Sicherungsleistungen im Zuge des ESTW Neubaus Kaiserslautern Los 1 / Hochspeyer Los 2

Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbunden¬heit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Warengruppe Sicherungsleistungen: - mit automatischen/mobilen Warnsystemen (mit Einstufung in die Verzeichnisse I bis III bezüglich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit) Bekanntgabe der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der 2023/S 122-386832 vom 28.06.2023. Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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