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Nordmainische S-Bahn, Kabeltiefbau Strecke 3660 Ffm-Ost bis Maintal-Ost (Los 1 und 2)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

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Veranstalter

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Kabelinfrastruktur – Nordmainische S-Bahn, Kabeltiefbau Strecke 3660 Ffm-Ost bis Maintal-Ost (Los 1 und 2)

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-17

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt Main

Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
Zweck dieser Veröffentlichung ist die Realisierung des Projekts "Nordmainische S-Bahn, Kabeltiefbau Strecke 3660 Ffm-Ost bis Maintal-Ost (Los 1 und 2)".
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Die Ausschreibung umfasst Leistungen, die in Frankfurt Main ausgeführt werden.
Dem Projekt wurde der CPV-Code 45314300 zugewiesen, der folgendes beschreibt: Kabelinfrastruktur.

Ausschreibungsbeschreibung:

Zu dem Großprojekt Nordmainische S-Bahn sind Vorabmaßnahmen im Bereich des Kabeltiefbaus durchzuführen. Die Leistungen sind im Gleisbereich zwischen Frankfurt-Ost und Maintal-Ost entlang der Strecke 3660 herzustellen.

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt 2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Brunnenstraße 29-31, 40223 Düsseldorf 3. GE German Engineering GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln 4. Dr. Spang GmbH, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH Rosi-Wolfstein-Straße 6, 58453 Witten 5. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, Schall und Erschütterung, Heinrich-Hertz-Straße 2, 64295 Darmstadt 6. ISB Rhein-Main, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/M. 7. IMM Maidl & Maidl Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Universitätsstraße 142, 44799 Bochum 8. WSP Infrastructure Engineering GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt 9. DB Kommunikationstechnik, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn 10. AFRY Deutschland GmbH, Siegburger Straße 229b, 50679 Köln 11. DB Station & Service AG 12. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main 13. Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Dortmunder Straße 8, D-99086 Erfurt 14. Büro für angewandte Ökologie und Faunistik - naturkultur GmbH, Hafenstraße 28, 34125 Kassel 15. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Max-Planck-Str. 15, 97204 Höchberg 16. BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG, Wahlerstraße 32, 40472 Düsseldorf 17. DigiBau GmbH, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH, Hahnstraße 52, 60528 Frankfurt 2. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Brunnenstraße 29-31, 40223 Düsseldorf 3. GE German Engineering GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln 4. Dr. Spang GmbH, Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH Rosi-Wolfstein-Straße 6, 58453 Witten 5. Krebs und Kiefer Ingenieure GmbH, Schall und Erschütterung, Heinrich-Hertz-Straße 2, 64295 Darmstadt 6. ISB Rhein-Main, Strahlenberger Weg 6, 60599 Frankfurt/M. 7. IMM Maidl & Maidl Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Universitätsstraße 142, 44799 Bochum 8. WSP Infrastructure Engineering GmbH, Hanauer Landstraße 293, 60314 Frankfurt 9. DB Kommunikationstechnik, Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn 10. AFRY Deutschland GmbH, Siegburger Straße 229b, 50679 Köln 11. DB Station & Service AG 12. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main 13. Müller + Hereth Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Dortmunder Straße 8, D-99086 Erfurt 14. Büro für angewandte Ökologie und Faunistik - naturkultur GmbH, Hafenstraße 28, 34125 Kassel 15. Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Max-Planck-Str. 15, 97204 Höchberg 16. BPK Fire Safety Consultants GmbH & Co. KG, Wahlerstraße 32, 40472 Düsseldorf 17. DigiBau GmbH, Bauhofstr. 28, 68623 Lampertheim Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.

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