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Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; Los 1, Los 2

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

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Veranstalter

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; Los 1, Los 2

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-28

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt Main

Gemäß CPV-Klassifizierung fällt der Vertrag unter den Code 45234100 – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) organisiert.
Der zu vergebende Auftrag bezieht sich auf das Projekt "Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; Los 1, Los 2".
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Frankfurt Main.

Ausschreibungsbeschreibung:

Neubau S-Bahn ESTW-UZ Berlin-Schöneweide S9 Süd; zwei Vergabelose (Los 1, Los 2) mit jeweils Anteil Bahnmark: Kabeltiefbau, Signalgründungen, Kabelverlegearbeiten, Weicheneinbau, Erweiterung von Verkehrsanlagen, Weichenheizung

Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SIGNON Deutschland GmbH 2. EUCON Technik & Service Ingenieurbüro GmbH 3. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Planungsleistungen S-Bahnstromversorgung: Planungsleistungen dürfen nur von Firmen ausgeführt werden, die hierzu innerhalb der letzten 5 Jahre Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 erfolgreich erbracht haben. Diese Planungsleistungen müssen in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zum Nachweis ist dem Angebot eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen (siehe Anlage 2.24 Anforderungen ...).

Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen: Strecken I-S; S-Bahn 50 – 120 km/h Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb Elektrische Weichenheizanlagen: Niederspannung Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn: S-Bahn Bln Stromschiene 750 V Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn: S-Bahn Bln Hmb Rückleiteranlagen 750 V / 1200 V - Kabelanlagen Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn: S-Bahn Bln Hmb Fahrleitung Schalt-/Schutzeinrichtungen Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn: S-Bahn Bln Hmb Kabeltiefbau Bahnstromversorgungsanlagen für Gleichstrom-S-Bahn: S-Bahn Bln Hmb 30 kV/25 kV Kabelanlagen Planung E-Technik: Planung von elektrischen Energieanlagen Planung E-Technik: Planung elektrischer Weichenheizanlagen

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