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ICE-Werk Dortmund-Hafen - VP 04 Los 7 - Bahnstrom (BSV und EZVA)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von DB Fernverkehr AG (Bukr 13)

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

DB Fernverkehr AG (Bukr 13)

Ausschreibungstitel: Deutschland – Installation von Elektroanlagen – ICE-Werk Dortmund-Hafen - VP 04 Los 7 - Bahnstrom (BSV und EZVA)

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-18

Ausführungsort der Arbeiten:

Frankfurt Main

Der Durchführungsort dieses Projekts ist Frankfurt Main laut Ausschreibungsunterlagen.
DB Fernverkehr AG (Bukr 13) ist als öffentliche Institution in das Verfahren eingebunden.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "ICE-Werk Dortmund-Hafen - VP 04 Los 7 - Bahnstrom (BSV und EZVA)", als vorrangiges Investitionsvorhaben.
CPV 45311000 – Installation von Elektroanlagen beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.
Für diese Ausschreibung wurde keine klare Dauer angegeben.

Ausschreibungsbeschreibung:

ICE-Werk Dortmund-Hafen - VP 04 Los 7 - Bahnstrom (BSV und EZVA) Die Beschaffung im Rahmen der Neubaumaßnahme ICE-Werk Dortmund-Hafen umfasst im Wesentlichen die nachstehenden Anlagensysteme. EZVA 1.000 V AC (Elektrische Zugvorheizungsanlage) Die EZVA dient der stationären Energieversorgung von abgestellten Reisezügen mit 1000 V / 16,7 Hz zur Zugvorheizung. Die Anlage besteht aus einer 15 kV-Mittelspannungsversorgung, zwei 800 kVA-Transformatoren, einer 1.000-V-Schaltanlage, Steuerschrank sowie den Heizabgängen zu den Entnahmestellen an den Gleisen. Die Steuerung erfolgt über ein zentrales Automatisierungssystem mit Anbindung an die übergeordnete Leittechnik, Not-Aus- und Erdungsautomatik. BSV 670 V DC (Bordspannungsversorgungsanlagen / Depoteinspeisung) Die BSV stellt die 670 V-Gleichstromversorgung für abgestellte Fahrzeuge bereit und versorgt das Bordnetz der Züge während Wartungs- und Abstellzeiten. Die Anlage umfasst Transformatoren, Gleichrichter, Niederspannungshauptverteilungen, Steuerungstechnik sowie die zugehörigen Einspeise- und Entnahmeeinrichtungen. Die Ausführung erfolgt gemäß den Anforderungen von DB Fernverkehr und Siemens für moderne ICE-Fahrzeuge. K1-3 Integration BSV u. EZVA Die zentrale Energie- und Steuerungstechnik wird im Technikbereich K3 installiert. Von dort werden die Leistungs- und Steuerkabel zu den Entnahmestellen in K1 geführt. Die Integration umfasst die komplette Kabelinfrastruktur, Brandschutzabschottungen zwischen K3 und K1, Erdungs- und Potentialausgleichssysteme sowie die Anbindung an die übergeordnete Leittechnik, die Abschalt- und Erdungsautomatik und weitere Gewerke.

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1.Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH 2. Prokonzept GmbH Industrieanlagenplanung 3. S&E Mobility GmbH 4. Hocker Project Managers GmbH 5. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH 6. FC-Planung GmbH 7. LANGE Engineering GmbH & Co. KG Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose und Losgruppen zu vergeben: Vergabelos 1 und Vergabelos 2. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Basis der bekanntgegebenen Wertungskriterien unter Beachtung von Einzellosvergabe im Vergleich zu Gesamtlosvergabe. Die Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag mitteilen, für welches Vergabelos bzw. für welche Vergabelose sie sich bewerben. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen - Auftragnehmer zu den ausgeschriebenen Leistungen dürfen nur Unternehmen werden, die innerhalb der letzten 8 Jahre Leistungen erfolgreich ausgeführt haben, welche mit den angefragten Leistungen in Art und Umfang grundsätzlich vergleichbar sind. Das Referenzprojekt muss einen Auftragswert von mindestens 0,6 Mio € (netto) für das Vergabelos 2 (EZVA) sowie mindestens 1 Mio € (netto) für das Vergabelos 1 (BSV) haben. Zum Nachweis ist dem Angebot je angebotenes Vergabelos eine Referenzliste (mind. eine Referenz) beizulegen, welche mindestens folgende Angaben enthalten muss: - Bezeichnung des Projektes, - Bezeichnung sowie Umfang/Menge der wesentlichen Leistungen des Projektes, - Auftragswert (netto), - Ausführungszeitraum, - Auftraggeber

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