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Rahmenvertrag Software, AI & Digital Services (SAID)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Dataport AöR

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Dataport AöR

Ausschreibungstitel: Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvertrag Software, AI & Digital Services (SAID)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Altenholz

Die Koordination der Vergabe erfolgt durch Dataport AöR.
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Altenholz vorgesehen.
Laut Vergabeunterlagen betrifft das Verfahren das Projekt "Rahmenvertrag Software, AI & Digital Services (SAID)".
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Die Maßnahme ist im CPV-Verzeichnis unter 72000000 geführt: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Rahmenvertrag über Software-Entwicklungsdienstleistungen für die Verwaltungsdigitalisierung. Los 1 - Software-Entwicklungsleistungen in Form kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen Los 2 - Einzeldienstleistungen aus den Bereichen des Software Engineerings und Data Science / Künstliche Intelligenz Los 3 - Vermittlung und Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen im Bereich KI und Daten

Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu sind von den Bewerbern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abzugeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden. Los 1 und 2: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 25.04.2027 und endet mit Ablauf des 24.04.2029. Der Auftraggeber hat das Recht den Vertrag zwei Mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um 12 Monate gilt als vereinbart, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (48 Monaten), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Los 3: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.09.2027 und endet mit Ablauf des 31.08.2031. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes je Los Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit in einem Los der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, c) oder zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotzdem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hinweis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer akzeptiert, dass Änderungen und Ergänzungen dieser Klausel durch den Auftraggeber aus sachlich gerechtfertigtem Grund (z.B. Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Notwendigkeit, organisatorische Erfordernisse etc.) während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich sind, sofern und soweit die berechtigten Interessen des Auftragnehmers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Änderung oder Ergänzung ist dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen. Sie wird spätestens vier Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer wirksam. Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, • Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG. Es werden die folgenden Lose gebildet: • Los 1: SE (Softwareentwicklung) – Generalist ▪ Es werden 3 gleichgroße Teillose mit je 1 Wirtschaftsteilnehmer gebildet. Dabei handelt es sich um sog. Mengenlose. Pro Los wird eine geschätzte Auftrags-menge von ca. 12.300 PT vergeben. Eine Mindestabnahmemenge wird aus-drücklich nicht zugesagt, es handelt sich lediglich um Schätzwerte • Los 2: SE (Softwareentwicklung) - Einzeldienstleistung ▪ Es werden 5 Wirtschaftsteilnehmer bezuschlagt und es findet ein nachgelager-ter Miniwettbewerb statt. Die geschätzte Auftragsmenge beträgt bei diesem Los insgesamt 50.000 PT. ▪ Die Einzelaufträge gehen an den Bieter, der das jeweils wirtschaftlichste Ange-bot im Miniwettbewerb vorgelegt hat. Es ist geplant, eine Qualitätsbewertung der vorgelegten Angebote vorzunehmen und das wirtschaftlichste Angebot im Mini-wettbewerb anhand der Zuschlagskriterien 70 % Qualität, 30 % Preis zu ermit-teln. • Los 3: SE (Softwareentwicklung) – Spezialist ▪ Es wird 1 Wirtschaftsteilnehmer bezuschlagt Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassis-tenten zu senden.

Eine Zuschlagserteilung auf die eingegangenen Erstangebote für alle Lose ist ausdrücklich für den Auftraggeber vorbehalten! Es werden 3 Teillose mit je 1 Wirtschaftsteilnehmer gebildet. Dabei handelt es sich um sog. Mengenlose. Pro Los wird eine geschätzte Auftragsmenge von je ca. 12.300 PT vergeben. Eine Mindestabnahmemenge wird ausdrücklich nicht zugesagt, es handelt sich lediglich um Schätzwerte. Es besteht grundsätzlich keine Loslimitierung, es können also Angebote auf alle Lose abge-geben werden mit der Ausnahme, dass hinsichtlich der Teilllose (Mengenlose) in Los 1 nur auf eines der Teillose angeboten werden kann. Da die Teillose dort gleichgroß sind, sind alle Anträge/Angebote auf Teillos 1 abzugeben. Die drei wirtschaftlichsten finalen Angebote (s.u.) erhalten dann den Zuschlag für die drei Teillose.

Eine Zuschlagserteilung auf die eingegangenen Erstangebote für alle Lose ist ausdrücklich für den Auftraggeber vorbehalten! Es werden 5 Wirtschaftsteilnehmer bezuschlagt und es findet ein nachgelager-ter Miniwettbewerb statt. Die geschätzte Auftragsmenge beträgt bei diesem Los insgesamt ca. 50.000 PT. Die Einzelaufträge gehen an den Bieter, der das jeweils wirtschaftlichste Ange-bot im Miniwettbewerb vorgelegt hat. Es ist geplant, eine Qualitätsbewertung der vorgelegten Angebote vorzunehmen und das wirtschaftlichste Angebot im Miniwettbewerb anhand der Zuschlagskriterien 70 % Qualität, 30 % Preis zu ermitteln. Es besteht grundsätzlich keine Loslimitierung, es können also Angebote auf alle Lose abge-geben werden mit der Ausnahme, dass hinsichtlich der Teilllose (Mengenlose) in Los 1 nur auf eines der Teillose angeboten werden kann. Da die Teillose dort gleichgroß sind, sind alle Anträge/Angebote auf Teillos 1 abzugeben. Die drei wirtschaftlichsten finalen Angebote (s.u.) erhalten dann den Zuschlag für die drei Teillose.

Eine Zuschlagserteilung auf die eingegangenen Erstangebote für alle Lose ist aus-drücklich für den Auftraggeber vorbehalten! Es wird 1 Wirtschaftsteilnehmer bezuschlagt Es besteht grundsätzlich keine Loslimitierung, es können also Angebote auf alle Lose abge-geben werden mit der Ausnahme, dass hinsichtlich der Teilllose (Mengenlose) in Los 1 nur auf eines der Teillose angeboten werden kann. Da die Teillose dort gleichgroß sind, sind alle Anträge/Angebote auf Teillos 1 abzugeben. Die drei wirtschaftlichsten finalen Angebote (s.u.) erhalten dann den Zuschlag für die drei Teillose.

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