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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Dataport AöR

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

Dataport AöR

Ausschreibungstitel: Deutschland – Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten – Betrieb Transportnetz

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Altenholz

Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Altenholz.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Die Organisation des Ausschreibungsverfahrens erfolgt durch Dataport AöR.
Die Vergabestelle hat das Verfahren unter CPV-Code 64220000 eingestuft: Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "Betrieb Transportnetz", als vorrangiges Investitionsvorhaben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Betriebsleistungen für Richtfunksysteme und Übertragungssysteme optisch und elektrisch, sowie die jeweilig zugehörigen Netzmanagementsysteme. Wartung der erforderlichen Infrastruktur. Das Vergabeverfahren ist in drei Lose gegliedert (Los 1: Netzleitstand, Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik, Los 3: Infrastrukturpflege).

Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann grundsätzlich im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Regeln der VSVgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VSVgV, die uneingeschränkt gelten. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an den Teilnahmeantrag / das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bewerber / Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes berücksichtigt, kann der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bewerber / Bieter in den Vergabeunterlagen Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä., so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber- / Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.3). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass von dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Abschnitt 5.4.2.). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. Abschnitt 5.4.2. und 5.5.). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss wird der Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Beschaffung wird auf die verkürzte Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die kompletten Unterlagen wie Preisblatt, Vertragswerk und vollständige Leistungsbeschreibung werden in der Angebotsphase mitgeteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vertragserfüllenden Personen Kenntnis von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) erhalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS festgelegten Bestimmungen einzuhalten und Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, haben jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Nur wenn der Vergabestelle diese Erklärung vorliegt kann somit am weiteren Verfahren teilgenommen werden. Im Vergabeverfahren sind keine Verschlussachen enthalten.

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