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Neubau Nuklearmedizin - Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt. 4 SHB - Staatliche Hochbaubehörde

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Veranstalter

Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt. 4 SHB - Staatliche Hochbaubehörde

Ausschreibungstitel: Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Neubau Nuklearmedizin - Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Saarbrücken

Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 71000000 – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen klassifiziert.
Der Vertrag läuft über 90 Monate, gemäß den Anforderungen.
Diese Ausschreibung bezieht sich direkt auf das Projekt "Neubau Nuklearmedizin - Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg", laut Bekanntmachung.
Der Durchführungsort dieses Projekts ist Saarbrücken laut Ausschreibungsunterlagen.
Für die Abwicklung dieser Ausschreibung ist Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt. 4 SHB - Staatliche Hochbaubehörde verantwortlich.

Ausschreibungsbeschreibung:

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau für die Nuklearmedizin zu planen und auszuführen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist das Klinikum der Universität des Saarlandes mit Sitz in Homburg. Der Klinikcampus befindet sich südlich des Homburger Stadtzentrums und umfasst ein mehr als 200 Hektar großes Waldgebiet, in dem sich über 100 Klinikgebäude verteilen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes plant den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin. Der Neubau dient der klinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit nuklearmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren. Das Gebäude gliedert sich in die drei Funktionsbereiche Station, Diagnostik und Ambulanz sowie Labor einschließlich anteiliger Flächen für Forschung und Lehre. Schwerpunkte der medizinischen Versorgung liegen in der Diagnostik und Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen sowie onkologischen Erkrankungen. Darüber hinaus sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung innovativer nuklearmedizinischer Behandlungsmethoden geschaffen werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen: Vertragsstufe 1 / Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 2; Vertragsstufe 2 / Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Vertragsstufe 3 / Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen/-phasen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die ES-Bau ist spätestens 8 Monate nach Auftragserteilung vorzulegen. Die EW-Bau ist spätestens 9 Monate nach Freigabe der ES-Bau vorzulegen. Vorlage der Ausschreibungsunterlagen: Termine gemäß genehmigter EW-Bau. Mit Abruf der Leistungsstufe 4 ist der Terminplan vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. vom Auftraggeber beauftragten Projektsteuerer auf der Grundlage der Termine gemäß § 5.4.1 des Vertrages zu aktualisieren. Die darin enthaltenen Termine stellen die Vertragsfristen für Baubeginn und Fertigstellung dar. Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag sowie die Eignungskriterien und deren Wichtung und Wertung können im Detail der Wertungsmatrix Stufe 1 Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Verfahrensstufe 2 - Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter folgende Unterlagen zur festgelegten Frist ein: Nachweise für das vorgesehene Projektteam, Präsentationsunterlagen für das Verhandlungsgespräch, Honorarerstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Honorarerstangebotes zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot (Präsentationsunterlagen sowie finales Honorarangebot) fristgerecht einzureichen. Die Verhandlungsgespräche werden in deutscher Sprache geführt, ebenso erfolgt die gesamte Projektabwicklung in deutscher Sprache. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Eine Aufwandsentschädigung für die Bewerbungsunterlagen und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Nach Vorliegen der finalen Honorarangebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix Stufe 2. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren entnommen werden. Mit dem finalen Angebot ist die Anerkennung Vertragsvorentwurfs, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, vom Bieter schriftlich zu bestätigen. Auftragserteilung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 (ES-Bau). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftragnehmer kann aus der Nichtbeauftragung weiterer Stufen keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber bleibt frei in seiner Entscheidung, ob er den Auftragnehmer oder einen Dritten mit weiteren Leistungen beauftragt. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf § 75 Abs. 2 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 VgV. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Gemäß § 47 VgV kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann er die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt. Bewerberfragen: Fragen der Bewerber sind ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Die Beantwortung der Bewerberfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Abgabe der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge (ausgefülltes Formblatt und alle dort genannten Anlagen) dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über den Assistenten zur Einreichung von Teilnahmeanträgen der Vergabeplattform subreport eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Sämtliche nach der Bekanntmachung vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform eingestellten Mitteilungen, Informationen und Unterlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auswahl der Teilnehmer: Nach Prüfung und Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 wählt der Auftraggeber mindestens drei und maximal fünf geeignete Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren aus. Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei weniger als drei geeigneten Bewerbern das Verfahren gegebenenfalls auch mit weniger als drei Bewerbern/Bietern durchzuführen. Bieterfragen: Fragen der Bieter sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis zu einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Frist einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Der Ablauf innerhalb der Verfahrensstufe 2 ist im Detail der Infobroschüre zu entnehmen. Angebotsabgabe: Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter folgende Unterlagen zur festgelegten Frist ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform gemäß § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über die Angebotsabgabe der Vergabeplattform subreport ELVIS ein: Für die für die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung und die Objektüberwachung vorgesehenen Personen jeweils die Qualifikationsnachweise (Abschlusszeugnisse) sowie aussagekräftige berufliche Lebensläufe und Referenzübersichten (einschließlich aller ausschlaggebenden Referenzdaten, der Zuordnung der Objektplanungsleistungen zur Honorarzone, den Leistungszeiträumen und der von der jeweiligen Person erbachten Leistungsphasen sowie ihrer Funktion im Projekt), Präsentationsunterlagen für das Verhandlungsgespräch, Honorarerstangebot. Die Präsentationsunterlagen sind in Struktur, Inhalt und Präsentationsreihenfolge entsprechend der Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren aufzubauen. Unterlagen und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen. Für Teilnahmeanträge und Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen.

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