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Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-11 Estricharbeiten

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Burgenlandkreis

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Veranstalter

Burgenlandkreis

Ausschreibungstitel: Deutschland – Estricharbeiten (Fußboden) – Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-11 Estricharbeiten

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-31

Ausführungsort der Arbeiten:

Naumburg (Saale)

Die in der Ausschreibung beschriebene Maßnahme findet in Naumburg (Saale) statt.
Laut CPV-Klassifikation gehört das Projekt zur Kategorie 45262321 – Estricharbeiten (Fußboden).
Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Burgenlandkreis organisiert.
Es wird ein Vertrag zur Realisierung des Projekts "Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-11 Estricharbeiten" angestrebt.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Burgenlandkreis als Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines neuen Schulcampus auf dem Areal „ Stadtquartier Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle. Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an. Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude. Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2. Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet: Teilobjekt A Schulgebäude Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, d ie nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert. Teilobjekt B Sporthalle Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet. Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet. Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C) nicht Gegenstand dieser Ausschreibung

Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gem. § 5 Abs. 1 VOB/B sind: Beginn Werkplanung 16.09.2026 Beginn Ausführung Sporthalle 30.09.2026 Beginn Ausführung Schule 17.11.2026 Fertigstellung Sporthalle 30.11.2026 Fertigstellung Schule 01.05.2027 Gesamtfertigstellung 15.08.2027 Allgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233). 4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU). 5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WReg abfordern (s. auch ausführlich abschließende Liste in den Vergabeunterlagen).

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