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Komplettsanierung Pestalozzischule Zeitz Los 44 - Elektrotechnik

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Burgenlandkreis

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Veranstalter

Burgenlandkreis

Ausschreibungstitel: Deutschland – Elektroinstallationsarbeiten – Komplettsanierung Pestalozzischule Zeitz Los 44 - Elektrotechnik

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-10

Ausführungsort der Arbeiten:

Naumburg (Saale)

Die Umsetzungsdauer wird im offiziellen Bekanntmachungstext nicht erwähnt.
Die im Vertrag vorgesehenen Aktivitäten finden in Naumburg (Saale) statt.
Zweck dieser Veröffentlichung ist die Realisierung des Projekts "Komplettsanierung Pestalozzischule Zeitz
Los 44 - Elektrotechnik".
Gemäß der Ausschreibungsunterlagen ist Burgenlandkreis der Veranstalter.
CPV 45311200 – Elektroinstallationsarbeiten beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Burgenlandkreis beabsichtigt das vorhandene Schulgebäude Pestalozzischule komplett zu sanieren. Das Objekt befindet sich an der Altenburger Str . 45a in 0 6712 Zeitz . Der Zugang bzw. d ie Zufahrt zum Schulgrundstück und zum Haupteingang des Gebäudes erfolgt von der Altenburger Straße aus .

Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieteranfragen müssen bis zum 01.09.2026, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 10a Abs. 6 Nr. 1 VOB/A-EU beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").

#Besonders auch geeignet für:selbst# Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gem. § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - Frist für den Auftragsbeginn: 18.11.2026, oder spätestens 12 Werktage nach Zugang Auftragsschreiben, je nachdem welche Frist zuerst eintritt - Ausführungsende: 31.12.2027 Allgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOB/ULV) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A EU sind auf gesondertes Verlangen die dort benannten Angaben von eingesetzten Unterauftragnehmern der Vergabestelle anzugeben (siehe auch Formblatt 233). 4. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 212 EU). 5. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 6. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 7. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 8. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 50.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.

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