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N01.20 MP-260003 - EP Weyermannshaus - Wankdorf - Projektverfasser Bau (ID 12162)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun

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Veranstalter

Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun

Ausschreibungstitel: Schweiz – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – N01.20 MP-260003 - EP Weyermannshaus - Wankdorf - Projektverfasser Bau (ID 12162)

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-25

Ausführungsort der Arbeiten:

Thun

Als ausschreibende Stelle trägt Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun die volle Verantwortung.
Die Maßnahme wird laut Ausschreibung in Thun umgesetzt.
Die technische Referenz der Ausschreibung ist 71300000 – Kategorie: Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Eine geschätzte Projektdauer ist derzeit nicht verfügbar.
Die Vergabe betrifft insbesondere das Projekt "N01.20 MP-260003 - EP Weyermannshaus - Wankdorf - Projektverfasser Bau (ID 12162)", als vorrangiges Investitionsvorhaben.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die Stadttangente Bern zählt zu den am stärksten frequentierten Nationalstrassenabschnitten. In den Jahren 2008 – 2012 wurde die Stadttangente umfassend saniert wobei die Beläge ersetzt und zahlreiche Inventarobjekte saniert sowie verstärkt wurden. Zudem wurde der Lärmschutz auf den betroffenen Teilabschnitten ausgebaut und an die damaligen Anforderungen angepasst. Mittlerweile sind rund 15 Jahre vergangen und der Zustand der Deckschichten hat sich merklich verschlechtert. In den letzten Jahren häuften sich Belagsschäden, was zu einer Zunahme von kurzfristig notwendigen Unterhaltsmassnahmen (kbU) führte. Im Projektperimeter wird deshalb einerseits eine UeMa Belagsersatz, sowie ein Erhaltungsprojekt ausgeführt. Der Projektperimeter umfasst die folgenden vier Nationalstrassenabschnitte: · N01.16 (Anschluss Bethlehem – Forsthaus) · N01.20 (Forsthaus – Verzweigung Wankdorf) · N06.32 (Verzweigung Wankdorf – Anschluss Wankdorf) · N12.84 (Anschluss Bümpliz – Verzweigung Weyermannshaus) Die vorliegende Beschaffung enthält das Mandat Projektverfasser Bau für die Überbrückungsmassnahme (Phasen 32-53) und das Erhaltungsprojekt (Phasen Erhaltungskonzept (EK) bis und mit Plangenehmigungsverfahren (PGV)- Das Projekt wird unter Anwendung der Planungsmethode BIM erstellt. Beschrieb des Mandats Projektverfasser Bau: · Überbrückungsmassnahme (UeMa) Belagsersatz (Planung+ Realisierung) · Erhaltungskonzept (EK) bis Plangenehmigungsverfahren (PGV) Während der Planung und der Realisierung der UeMa Belagsersatz soll ein Erhaltungskonzept (EK) für den Streckenabschnitt erstellt werden. Anhand der Zustandserfassung, welche durch das ASTRA bereitgestellt wird, sowie ergänzender, durch den Auftragnehmer auszuführender, Zustandserfassungen soll ein Erhaltungskonzept (EK) und im Anschluss darauf ein Massnahmenkonzept (MK) resp. ein Auflageprojekt (AP) ausgearbeitet werden. Der Auftragnehmer begleitet das Projekt bis und mit dem Plangenehmigungsverfahren (Verfahrensbegleitung, Behandlung von Einsprachen). Insgesamt handelt es sich um 146 Inventarobjekte (IO) die in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden: - Trasse / Umwelt: 42 - Kunstbauten: 52 - Tunnel / Geotechnik: 43 - BSA: 3 - Fremdobjekte: 6

Sonstige Anforderungen Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bezogen werden. Stundenvorgaben: Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl welche durch den Anbieter auf die verlangten Honorarkategorien aufgeteilt werden muss (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Bewertung der Angebote: Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unter-zieht eine umfassende Prüfung und Bewertung. Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Nachwuchsförderung: Mitnahme eines "Juniorpartners" mit dem Ziel, Erfahrungen und damit Referenzen zu erlangen und – nach gebührender Einführung und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber – Funktionen der Schlüsselperson zu übernehmen. Das ASTRA ist bereit, während maximal 24 Monaten die Kosten des Juniorpartners zu tragen. Die Kosten sind im Angebot zu beziffern resp. werden in der Ausschreibung vorgegeben. Sie werden aber für die Bewertung des Preisangebots nicht berücksichtigt. Der Juniorpartner soll für seine Unternehmung keine Gewinnposition darstellen. Das ASTRA trägt daher lediglich die Selbstkosten, d. h. max. Kat. D des Angebots (stets ≤ Kat. D KBOB) und max. CHF 200'000.00. Dabei gelten folgende Regeln: - Ein Juniorpartner darf diese Regelung nur einmal und nur in einem Projekt beanspruchen. - Für den Juniorpartner ist im Rahmen des Gesamtvertrags eine Honorierung vorgesehen. Ein und derselbe Juniorpartner darf sowohl pro Projekt als auch gesamthaft nur einmal eingesetzt werden; Aufträge, die denselben Juniorpartner einer Unternehmung für mehrere Projekte vorsehen, sind unzulässig. - Die Möglichkeit, Juniorpartner einzusetzen, gilt für die Rollen des PL oder PL Stv. (EP und / oder UeMA) des vorliegenden Mandats. Gedenkt der Anbieter einen Juniorpartner einzusetzen, sind folgende Anforderungen zu beachten und Angaben zu machen (vgl. 01 Angebotsunterlagen): o Anforderung Ausbildung: Abgeschlossene Ingenieurausbildung ETH, FH oder ähnlich mit 2 Jahren Berufserfahrung. o Kurzbeschrieb von zwei bisherigen Infrastrukturprojekten o Name, Jahrgang, Ausbildung / Abschlussjahr (Diplom), Funktion in der Unternehmung (Abgabe des Lebenslaufs, max. 2 Seiten DIN A4). - Es ist dem Bauherrn vorbehalten den vorgeschlagenen Juniorpartner zu akzeptieren oder abzulehnen.

Autres exigences Rémunération des offres, restitution des documents : L’élaboration des offres n’est pas rémunérée. Les dossiers correspondants ne sont pas restitués. Ouverture des offres : L’ouverture des offres n’est pas publique. Seul un procès-verbal anonymisé d’ouverture des offres reçues est envoyé spontanément aux soumissionnaires. Adjudication des prestations : L’adjudicataire ne peut faire valoir aucun droit à une adjudication totale des prestations mises au concours. Le maître d’ouvrage se réserve le droit de ne pas attribuer des parties des prestations ou de les octroyer à des tiers. Marchés complémentaires : L’adjudicateur se réserve le droit d’attribuer de nouveaux marchés de même nature se rapportant au marché de base par une procédure de gré à gré. Obtention des documents : Les documents ne peuvent être obtenus que sur www.simap.ch, jusqu’à la date limite de remise des offres. Prescriptions horaires : L’appel d’offres porte sur un nombre d’heures estimé, réparti entre les catégories d’honoraires demandées (comparabilité des offres). Les offres qui proposent malgré tout un tarif moyen en temps sont exclues en tant que variantes de prix non autorisées. Réserve : L’appel d’offres et les délais mentionnés dépendent de la maturité du projet ainsi que de la disponibilité des crédits. Une adaptation ne donne aucun droit à des prétentions supplémentaires ou à d’autres indemnisations. Personnes clés : Les personnes clés mentionnées dans l’offre ne peuvent être remplacées après l’adjudication du marché qu’avec l’accord écrit de l’adjudicateur. Les personnes clés ne peuvent pas être désignées par des sous-traitants. Consultation du dossier : Les principaux documents du projet sont joints au présent appel d’offres. Évaluation des offres : Selon l’art. 40 de la LMP, l’examen et l’évaluation des offres nécessitant un travail considérable, l’autorité contrac-tante se réserve le droit de procéder à un premier examen de toutes les offres sur la base des documents fournis. Elle choisit ensuite si possible les trois offres les mieux classées et les soumet à un examen et à une évaluation détaillés. Exigences fondamentales : Le pouvoir adjudicateur attribue des marchés publics en Suisse uniquement aux soumissionnaires garantissant le respect des dispositions sur la protection des travailleurs, des conditions de travail et l’égalité des salaires entre hommes et femmes. Encouragement de la relève : L’intégration d’un « partenaire junior » vise à lui permettre d’acquérir de l’expérience et des références afin d’assumer, après une initiation appropriée et en accord avec l’adjudicateur, les fonctions de la personne clé. L’OFROU est prêt à prendre en charge les frais du partenaire junior pour une durée maximale de 24 mois. Ces coûts doivent être chiffrés dans l’offre ou sont indiqués dans l’appel d’offres ; ils ne sont toutefois pas pris en compte pour l’évaluation du prix de l’offre. Le partenaire junior ne doit générer aucune marge de profit pour son entreprise. L’OFROU ne prend donc en charge que les coûts réels, plafonnés au tarif de la catégorie D de l’offre (lequel doit rester inférieur ou égal à la caté-gorie D KBOB) et à un montant maximal de 200 000 francs. Les règles suivantes s’appliquent : - Un partenaire junior ne peut bénéficier de cette mesure qu’une seule fois et dans un seul projet. - Une rémunération est prévue pour le partenaire junior dans le cadre du contrat global. Un même partenaire junior ne peut être affecté qu'une seule fois, aussi bien dans le projet donné que dans l’ensemble. La désignation d’un même partenaire junior dans plusieurs projets n'est pas autorisée. - La possibilité de faire appel à un partenaire junior s'applique aux fonctions de chef de projet et de suppléant (pour le projet de maintenance et/ou la mesure transitoire) du présent mandat. Si le soumissionnaire envisage de faire appel à un partenaire junior, les exigences suivantes doivent être respectées et les informations suivantes fournies (cf. 01 Angebotsunterlagen) : • Exigences en matière de formation : diplôme d’ingénieur de l’EPFL/EPFZ, d’une haute école spécialisée (HES) ou équivalent, assorti de 2 ans d’expérience professionnelle. • Description de deux projets d’infrastructure réalisés jusqu’à présent • Nom, année de naissance, formation / année d’obtention du diplôme, fonction au sein de l’entreprise (fournir un CV, 2 pages DIN A4 maximum). - Le maître d’ouvrage se réserve le droit d’accepter ou de refuser le partenaire junior proposé.

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