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N06.48 MP-190073 - NEB Kandertal EM - Baumeisterarbeiten Brücken K 32 und K 33 (ID 12021)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun

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Veranstalter

Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun

Ausschreibungstitel: Schweiz – Bauarbeiten für Brücken – N06.48 MP-190073 - NEB Kandertal EM - Baumeisterarbeiten Brücken K 32 und K 33 (ID 12021)

  • Beschaffungsanzeigen
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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Thun

Die Durchführung des Verfahrens obliegt der Vergabestelle Bundesamt für Strassen ASTRA - Abteilung Strasseninfrastruktur West - Filiale Thun .
CPV 45221100 – Bauarbeiten für Brücken beschreibt den Art der Leistung oder Lieferung.
Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Die geplante Durchführung erfolgt in Thun gemäß technischen Spezifikationen.
Mit dieser Ausschreibung sollen Leistungen für "N06.48 MP-190073 - NEB Kandertal EM - Baumeisterarbeiten Brücken K 32 und K 33 (ID 12021)" vergeben werden.

Ausschreibungsbeschreibung:

Baumeisterarbeiten für die Instandsetzung von 2 Stahlbeton-Verbundbrücken. Die Brücken K 32 und K 33 befinden sich vor Kandersteg und sind Teil der Nationalstrasse N06 Frutigen – Kandersteg. Die N06 ist der Zubringer ins Dorf Kandersteg sowie zum Autoverlad Lötschberg. Das Verkehrsaufkommen auf den zwei Brücken schwankt sehr stark und ist insbesondere bei schönem Wetter und während der Ferienzeit sehr hoch. Von Seite Frutigen erfolgt ein stetiger Zustrom von Fahrzeugen während der Zustrom von der Seite Kandersteg (Autoverlad) schwallweise erfolgt. Die zwei Brücken wurden in den 1970er Jahren gebaut und weisen erhebliche Schäden und statische Defizite auf. Aktuell ist die Nutzung der Brücken deshalb eingeschränkt und die Überfahrt ist nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 20 t uneingeschränkt zugelassen. Die Brücke K 32 ist 140 m lang und führt über 4 Felder, die Brücke K 33 ist 60 m lang und führt über zwei Felder. Im Querschnitt bestehen die Brücken aus zwei gelagerten Stahlträgern mit einer aufliegenden Betonplatte. Die Pfeiler und Widerlager sind als Stahlbeton-Scheiben ausgebildet und in den steilen Seitenhängen der Kander flach fundiert. Die Schäden und statischen Defizite betreffen beide Brücken und sowohl die Über- als auch die Unterbauten. Es sind deshalb umfassende Instandsetzungs- und Verstärkungsmassnahmen erforderlich.

Sonstige Anforderungen Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote bezogen werden. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Bewertung der Angebote: Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unter-zieht eine umfassende Prüfung und Bewertung. Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Autres exigences Rémunération des offres, restitution des documents : L’élaboration des offres n’est pas rémunérée. Les dossiers ne sont pas retournés. Ouverture des offres : L’ouverture des offres n’est pas publique. Les soumissionnaires reçoivent simplement un procès-verbal anonyme d’ouverture des offres. Adjudication des prestations : L’adjudicataire n’a aucun droit à une adjudication complète des prestations mises en adjudication. Le maître d’ouvrage se réserve le droit de ne pas adjuger une partie des prestations ou de les adjuger à des tiers. Marchés subséquents : Le mandant se réserve le droit d’adjuger de gré à gré de nouveaux marchés liés au présent marché de base. Obtention des pièces du dossier : Les pièces peuvent être consultées exclusivement sur Simap (www.simap.ch) jusqu’au délai de dépôt des offres. Réserve : L’appel d’offres ainsi que les délais mentionnés sont sous réserve de l’obtention des autorisations de construire né-cessaires ainsi que de l’approbation / disponibilité de crédits suffisants. Une adaptation ne donne pas droit à des plus-values. Personnes-clés : Le remplacement des personnes-clés mentionnées dans l’offre après l’adjudication n’est admis qu’après l’approbation préalable par écrit du maître d’ouvrage. Les personnes clés ne peuvent pas être fournies par des sous-traitants Consultation de dossiers : Les documents essentiels du projet sont annexés. Evaluation des offres : Conformément à l’art. 40 LMP, étant donné que l’examen et l’évaluation approfondis des offres exigera des moyens considérables, l’adjudicateur se réserve le droit de soumettre toutes les offres à un premier examen sur la base des documents remis et les classer. Il choisira au moins les trois offres les mieux classées et les soumettra à un examen et à une évaluation détaillés. Exigences fondamentales : L'adjudicateur n'adjuge des marchés publics de prestations en Suisse qu'à des soumissionnaires qui garantissent le respect des dispositions relatives à la protection des travailleurs et des conditions de travail des travailleurs ainsi que l'égalité salariale entre hommes et femmes.

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