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Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung Cassiopeia Therme Badenweiler (CTBw)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg

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Veranstalter

BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg

Ausschreibungstitel: Deutschland – Betrieb von Sportanlagen – Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung Cassiopeia Therme Badenweiler (CTBw)

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  • EU-Finanzierung
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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-27

Ausführungsort der Arbeiten:

Baden-Baden

Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet: "Änderungsbekanntmachung: Pacht, Betrieb und Modernisierung Cassiopeia Therme Badenweiler (CTBw)".
Der Standort für die Investitionsmaßnahme ist Baden-Baden.
Die Initiative zur Ausschreibung stammt von BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg.
Die maximale Ausführungsfrist beträgt 25 Jahre ab Vertragsunterzeichnung.
Der CPV-Code 92610000 kennzeichnet den Fachbereich: Betrieb von Sportanlagen.

Ausschreibungsbeschreibung:

Der Auftraggeber trifft folgende Änderungen sowie die Änderungen unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.6 im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 222403-2025. Gegenstand der Ausschreibung sind die Pacht, der Betrieb und die Modernisierung der Cassiopeia Therme in Badenweiler. Die BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die zu 100 % vom Land Baden-Württemberg getragen wird ("Auftraggeber"), beabsichtigt, einen qualifizierten Betreiber mit langjähriger Erfahrung zu finden, der die historische und kulturelle Bedeutung der Cassiopeia Therme erkennt, bewahrt und wirtschaftlich, nachhaltig und zukunftsfähig weiterentwickelt. Die Cassiopeia Therme in Badenweiler ist seit längerer Zeit sanierungsreif. Es sind erhebliche Investitionen in den Bestand notwendig, um die historische Substanz für kommende Generationen zu erhalten und gleichzeitig die Therme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Attraktivität zukunftsfähig zu gestalten. Insbesondere den genauen Umfang der verpachteten Grundstücke und Gebäude bzw. Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers wird der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren konkretisieren. Aktuell betreibt die Staatsbad Badenweiler GmbH ("SBG"), eine 100-%ige Tochtergesellschaft der BKV- Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg AöR ("BKV"), die Cassiopeia Therme. Die BKV wird zu 100 % vom Land Baden-Württemberg getragen. Nach aktuellem Stand wird der obsiegende Bieter die Cassiopeia Therme nicht selbst pachten, sondern durch die von ihm zu erwerbende SBG. Zu diesem Zweck wird der obsiegende Bieter voraussichtlich einen Geschäftsanteilskaufvertrag mit der BKV schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Verfahrens von einem Verkauf der Geschäftsanteile der SBG durch die BKV an den obsiegenden Bieter abzusehen und den Pachtvertrag unmittelbar mit dem Bieter zu schließen.

#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYPY4HJ#

Der Auftraggeber trifft folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bekanntmachung mit der Nr. 222403-2025. 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. Der Teilnahmewettbewerb wird aufgrund des Auftraggeberwechsels erneut geöffnet, wobei der neue Auftraggeber die bislang eingereichten und gewerteten Teilnahmeanträge nicht erneut werten wird. Für Bieter, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, reicht es aus, wenn diese innerhalb der Teilnahmefrist gegenüber dem Auftraggeber unter Bezugnahme auf ihren bereits eingereichten Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform (s. 5.1.12) bestätigen, weiterhin an dem Verfahren teilnehmen zu wollen. Neue Bewerber haben einen vollständigen Teilnahmeantrag fristgerecht einzureichen. Für Bieter, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, aber sich nunmehr mit einer konzernangehörigen Projektgesellschaft bewerben möchten, muss diese Projektgesellschaft einen neuen, vollständigen Teilnahmeantrag fristgerecht einreichen. Die Projektgesellschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens die Eignung, möglichst eine gleichwertige Eignung wie der ursprüngliche Bewerber, nachweisen. Die Projektgesellschaft hat insbesondere die Möglichkeit, dies im Wege der Eignungsleihe (§ 47 VgV) mit entsprechenden Verpflichtungserklärungen des ursprünglichen Bewerbers nachzuweisen. Die Projektgesellschaften erklären durch Abgabe ihres Teilnahmeantrags, dass sie durch den Identitätswechsel des Bieters keine Fristverlängerungen benötigen und sie sich den Kenntnisstand des früheren Bieters zurechnen lassen. Sie haben in dieser Phase des Verfahrens noch kein (indikatives) Angebot einzureichen. 3. Bewerber können sich gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe). Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft jeweils die unter Ziffer 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter Ziffer 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. 5. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein indikatives Angebot abzugeben. Vor Abgabe ihres indikativen Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Auftraggeber mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. Nach den Erörterungsgesprächen passt der Auftraggeber ggfs. die Vergabeunterlagen noch einmal an. Auf dieser Grundlage geben die Bieter dann ihr indikatives Angebot ab. 6. Der Auftraggeber wird die indikativen Angebote prüfen und mit den Bietern über diese verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze ggfs. überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, vor dem Aufruf zur Abgabe letztverbindlicher Angebote weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. 7. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. 8. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer 5.1.11 genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die Anforderungen an die Leistung und den Vertrag mit den Bietern gemeinsam zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest. 9. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

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