Die genaue Vertragsdauer ist in den Unterlagen nicht angegeben.
Laut offiziellen Angaben wird die Ausschreibung von Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft organisiert.
Laut Vergabeunterlagen betrifft das Verfahren das Projekt "RV Herstellung und Lieferung Stadtmöbeln aus Stahl, Edelstahl oder Aluminium".
Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 39110000 gewählt, zuständig für: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile.
Laut technischen Angaben erfolgen die Arbeiten in Berlin.
Ausschreibungsbeschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Sitzschalen und Aufstehhilfen sowie die Entwicklung der technischen Zeichnungen
1. Der Auftraggeber (nachfolgend auch AG genannt) ist nach
§100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Den
Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen zum vorliegenden Vergabeverfahren (Allgemeine Verfahrenshinweise) bei. Die dort enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren und die Besonderheiten, die zu beachten sind. Darüber hinaus stellt der AG eine Checkliste zur Verfügung, aus der die einzureichenden Unterlagen zusätzlich hervorgehen.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Im Rahmen der Angebotsphase sind von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit dem Angebot Probemusterteile einzureichen. Die technischen Mindestanforderungen an diese Musterteile sowie die Prüfmodalitäten sind im LV definiert. Die Einreichung der Muster ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Angebote, deren Muster die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Zusätzlich sind mit dem Angebot die in der "Checkliste Angebot" genannten zugehörigen technischen Zeichnungen der Musterteile sowie Herstellerbeschreibungen einzureichen. Diese Zeichnungen müssen die relevanten Maße, Materialien und Fertigungsdetails enthalten und dienen ebenso wie die Musterteile als Grundlage für die Bewertung der Angebote.
3. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt, der im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird und der Bekanntmachungstext dort nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem nachfolgend angegebenen Link (siehe "Auftragsunterlagen" unter der URL https://vergabekooperation.berlin, nachfolgend "Vergabeplattform" genannt) abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter vorgenanntem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform unter der vorliegenden Vergabe zu registrieren, damit sie über Änderungen des Vergabeverfahrens benachrichtigt werden. Ohne entsprechende Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung.
5. Bieterfragen sind ausschließlich als Bieternachrichten über die Vergabeplattform (unter vorgenanntem Link) einzureichen (nicht per E-Mail). Das betreffende Dokument und Ziffer, auf die sich die Bieterfrage bezieht, ist zu benennen.
6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die mind. 7 Kalendertage vor der in der Bekanntmachung genannten Frist zum Eingang der Teilnahmeanträge bzw. mind. 10 Kalendertage vor der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Angebotsfrist an die bezeichnete Stelle (Beschaffer) unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen und Anfragen per E-Mail, Fax oder Post werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor, verspätete Fragen nicht zu beantworten.
7. Der AG wird etwaige Änderungen, zusätzliche Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern/Bietern zum TNW/Angebot sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen.
8. Die Bewerber müssen, soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formular explizit abweichend geregelt, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen abgeben und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
9. Sofern ein Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung (Rechtsform) der Bewerbergemeinschaft im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag und nach Maßgabe der näheren Festlegungen im Abschnitt "Zusätzliche Informationen" (BT-300) mehrere Hauptangebote einreichen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen zudem nicht zugleich als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen.
11. Die unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes /Ausschlussgründe und Eignungskriterien" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (nachfolgend auch "BewGe") in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
12. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die unter der Rubrik "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes/ Eignungskriterien" werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft gesamthaft ausgewertet und betrachtet.
13. Bewerbergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaften" zur Verfügung. Es kann auf Anlagenverwiesen werden.
14. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
15. Im Fall einer Eignungsleihe durch einen Nachunternehmer, Dritten oder ein verbundenes Konzernunternehmen ist für das eignungsleihgebende Unternehmen zusätzlich die "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einzureichen, soweit auf dessen Leistungsfähigkeit Bezug genommen wird. Darin ist die tatsächliche und höchstpersönliche Bereitstellung der betreffenden Kapazitäten und ggf. Fähigkeiten tatsächlich und höchstpersönlich zur Verfügung gestellt werden.
16. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen (eignungsleihgebenden) Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses zusätzlich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
17. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
18. Sofern zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen Unterauftragnehmer/Nachunternehmer vorgesehen
sind, ist das Formblatt "Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung" einzureichen.
19. Der Teilnahmeantrag muss fristgemäß, also vor Ablauf der Teilnahmefrist (s. Angaben zur Einreichung) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
20. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
a.) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
21. Der AG weist darauf hin, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für die Sitzschalen und Aufstehhilfen Musterteile sowie zugehörige technische Zeichnungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen sind.
Die jeweiligen Stückzahlen sowie die technischen Mindestanforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Anschrift für die Versendung der Musterteile lautet wie folgt:
BVG TI.IN-IF-C2
z. Hd. Fr. B. Krause
Herzbergstr. 84-86 in10365 Berlin
Die Einreichung der Musterteile und der technischen Zeichnungen ist Voraussetzung für die Angebotswertung. Angebote, deren Musterteile oder technische Zeichnungen die im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
22. Der AG behält sich vor, ohne Verhandlungen den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
23. Mögliche Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 50. KW bis 51. KW 2026 statt.
24. Der AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere auch der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese aufgefordert überarbeitete verbindliche Angebote abzugeben.
25. Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend der Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist klaranzugeben,
welche Teile Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Diese Teile sind bitte deutlich zu kennzeichnen und zu begründen, warum sie als vertraulich behandelt werden müssen.
Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben, also einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union ist und mit dem die Europäische Union keine internationale Übereinkunft zum gegenseitigen Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt geschlossen hat, haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vergabegrundsätze wie insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung, und auf Einhaltung von die Vergabegrundsätze konkretisierenden Regelungen. Insbesondere werden sie nicht nach § 134 GWB benachrichtigt. Auf die Regelungen des § 55 SektVO wird hingewiesen. Der AG behält sich vor, bei Lieferaufträgen Angebote gem. § 55 Abs. 1 SektVO zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 % des Gesamtwerts aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum sind und mit denen auch keine Vereinbarungen übergegenseitigen Marktzugang besteht (sog."Drittstaaten"). Der AG behält sich vor, zu diesem Zweck und zur Einhaltung seiner Pflicht nach § 55Abs. 2 SektVO die Herkunft der Warenentsprechend abzufragen.
Schätz- und Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume:
• Sitzschalen: 4.000 Stück
• Aufstehhilfen: 1.500 Stück
Mindestabrufmenge über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Verlängerungszeiträume: 2.000 Sitzschalen und 700 Aufstehhilfen. Für darüber hinausgehende Mengen besteht kein Anspruch auf einen Einzelabruf.
Wichtiger Hinweis (Stand: 19.08.2026):
Die Einreichung von drei Hauptangeboten je Verfahrensschritt (Erstangebot, ggf. Folgeangebote, finales Angebot) ist zulässig, sofern sich diese technisch voneinander unterscheiden. Eine technische Unterscheidung liegt nur dann vor, wenn die angebotenen Sitzschalen und Aufstehhilfen je Hauptangebot im betreffenden Verfahrensschritt aus unterschiedlichen Materialien bestehen (Stahl, Edelstahl oder Aluminium). Mehrere Hauptangebote je Verfahrensschritt, die sich ausschließlich im Preis unterscheiden, gelten nicht als technisch unterschiedliche Hauptangebote und werden ausgeschlossen. Für jedes Hauptangebot im betreffenden Verfahrensschritt sind sämtliche zuvor benannten Unterlagen gesondert als eigenständiges Angebot einzureichen.
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