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eCare-App-Plattform

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von BARMER Beschaffung und Vergabe

Eine neue Möglichkeit für öffentliche Beschaffung wurde veröffentlicht.
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Veranstalter

BARMER Beschaffung und Vergabe

Ausschreibungstitel: Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – eCare-App-Plattform

  • Beschaffungsanzeigen
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bieter und Lieferanten
  • EU-Finanzierung
  • Ausführungsverträge
  • Angebotsbewertung
  • Transparenz bei Ausschreibungen

Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-24

Ausführungsort der Arbeiten:

Wuppertal

Die Ausführungsfrist wurde in dieser Ausschreibung nicht definiert.
Dem Projekt wurde der CPV-Code 72000000 zugewiesen, der folgendes beschreibt: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung.
Der offizielle Titel der Ausschreibung lautet: "eCare-App-Plattform".
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Wuppertal vorgesehen.
Die Koordination der Vergabe erfolgt durch BARMER Beschaffung und Vergabe.

Ausschreibungsbeschreibung:

eCare-App-Plattform

I. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen einschließlich etwaiger Aktualisierungen können ohne Registrierung von der Vergabeplattform direkt heruntergeladen werden. II. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und später eines Angebotes ist die Registrierung auf der Vergabeplattform zwingend erforderlich. Ebenso können Interessenten und Bewerber erst nach vorheriger Registrierung Fragen zur Ausschreibung stellen. III. Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Kommunikation ausschließlich elektronisch in deutscher Sprache über die Vergabeplattform eVergabe.de. Eine Kommunikation mit dem AG auf anderem Wege als über die Vergabeplattform im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung ist unzulässig und kann zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. IV. Fragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul von eVergabe.de der Vergabeplattform in deutscher Sprache an die BARMER zu richten. Es ist deutlich zu machen, auf welche Vorgaben sich die Frage bezieht. Andere Stellen des AG werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch den AG in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich. Wir bitten Fragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, bis zum 20.02.2026 zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht in der vorgenannten Frist an den Auftraggeber gerichtet werden, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der AG behält sich allerdings vor, verspätet gestellte Fragen noch zu beantworten, wenn er dies für sachdienlich hält. Die Antworten werden im Rahmen einer Bewerber-/Bieterinformation allen registrierten Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. V. Angabe der Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Der Auftraggeber wird auf Basis der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen, insbesondere der Angaben im Fragenkatalog, die Bewerber auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Anhand der Angaben im Fragenkatalog prüft der Auftraggeber zunächst, ob bei dem Bewerber Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB vorliegen oder ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB nachgewiesen wurden. Alle Verfahrensteilnehmer müssen ferner die im Fragenkatalog aufgeführten Ausschlusskriterien (A-Kriterien) zur Eignung erfüllen. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss vom Verfahren. Aus dem Kreis der Kreis der Bewerber, die nicht nach §§ 123 Abs. 1 und 4, 124 GWB oder wegen der Nichterfüllens von A-Kriterien ausgeschlossen werden, wählt der AG mindestens drei bis maximal fünf Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind. Für die Auswahl der zuzulassenden Teilnehmer wird dabei anhand der Wertung der nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien und Gewichtungen ein Ranking nach Maßgabe der erreichten Gesamtpunktzahl festgelegt: Ziffer 4.1.2.1 Fragenkatalog: Anzahl an die App angebundener und integrierter Dienstleister - 20 % Gewichtung; Ziffer 4.1.2.2 Fragenkatalog: Anzahl geleisteter Personentage für Leistungen gemäß Leistungsteil B - 20 % Gewichtung; Ziffer 4.1.2.3 Fragenkatalog: Anzahl Endnutzer, für welche die Plattform/App bereitgestellt wurde - 20 % Gewichtung; Ziffer 4.1.2.4 Fragenkatalog: Dauer der Übernahme von Entwicklungs-/Integrationsleistungen gemäß Leistungsteil B - 20 % Gewichtung; Ziffer 4.1.2.5 Fragenkatalog: Dauer des produktiven Live-Betriebs beim Auftraggeber - 20 % Gewichtung. Die Auswahlkriterien werden entsprechend der im Fragebogenkatalog dargestellten Systematik bewertet. Es kann maximal eine Gesamtpunktzahl von 100 gewichteten Punkten erreicht werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend platziert wird. Ob bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern drei, vier oder fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Er wird die Entscheidung danach treffen, ob angesichts der Unterschiede zwischen den Bewerbern im Ranking die Zulassung von mehr als drei Bietern mit Blick auf die Verfahrensziele sachdienlich erscheint. Sachdienlich ist die Zulassung insbesondere dann, wenn der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber geringer ist als zwischen dem zwei- und drittplatzierten Bieter (dann vier Bieter), bzw. – wenn danach mindestens vier Bewerber zugelassen werden – der Ranking-Wertungsabstand zwischen dem viert- und fünftplatzierten Bieter geringer ist als zwischen dem dritt- und viertplatzierten Bewerber (dann fünf Bieter). Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert.

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