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Neubau AWO Sozialzentrum Neuburg an der Donau - Archäologische Maßnahmen (Lose 1 und 2)

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von AWO Bezirksverband Schwaben e.V.

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Veranstalter

AWO Bezirksverband Schwaben e.V.

Ausschreibungstitel: Deutschland – Archäologische Untersuchungen – Neubau AWO Sozialzentrum Neuburg an der Donau - Archäologische Maßnahmen (Lose 1 und 2)

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-21

Ausführungsort der Arbeiten:

Stadtbergen

Die eingeleitete Ausschreibung zielt auf die Umsetzung des Projekts "Neubau AWO Sozialzentrum Neuburg an der Donau - Archäologische Maßnahmen (Lose 1 und 2)" ab.
Dieses öffentliche Vergabeverfahren wird von der Institution AWO Bezirksverband Schwaben e.V. organisiert.
Der betroffene Einsatzbereich für diese Arbeiten ist Stadtbergen .
Für diese Vergabe wurde der CPV-Code 71351914 gewählt, zuständig für: Archäologische Untersuchungen.
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die AWO Bezirksverband Schwaben e.V. ist Träger der Sophie-Scholl-Schule an der Joseph-Haydn-Str. 14, 86633 Neuburg an der Donau. Die Sophie-Scholl-Schule ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Derzeit besuchen 150 Schüler:innen und 24 SVE-Kinder die Schule. Die Schule kann an dem Standort nicht erweitert werden, weshalb die AWO einen Neubau der Schule mit Heilpädagogischer Tagesstätte (HPT), Räumen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für die Verwaltung und den Fahrdienst auf einem benachbarten Grundstück plant. Das hierfür vorgesehene Grundstück liegt in Neuburg an der Donau an der Münchener Str. und hat eine Gesamtfläche von rund 33.760 m². Von der AWO wurden davon 18.000 m² erworben. Die Erschließung der Schule wird über die Münchener Str. erfolgen. Das Grundstück selbst ist teilerschlossen, die Erstellung eines Bebauungsplanes ist seitens der AWO beauftragt und findet in enger Abstimmung mit der Stadt Neuburg, die das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, statt. Im Bereich des Baugebietes befindet sich das Bodendenkmal D-1-7233-0331 der römischen Kaiserzeit. Aufgrund dessen sind die archäologischen Leistungen Bestandteil der Auflagen und Hinweise der denkmalrechtlichen Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen. Gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis sind alle Flächen archäologisch zu untersuchen, in denen Bodeneingriffe erforderlich sind. Die Erlaubnis wird dem/n Auftragnehmer/n (losweise Vergabe) durch den Vorhabenträger AWO Bezirksverband Schwaben e.V. vor Beginn der archäologischen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Beauftragung einer archäologischen Fachfirma bzw. zweier archäologischer Fachfirmen (losweise Vergabe) mit der Ausführung der gemäß denkmalrechtlicher Erlaubnis erforderlichen archäologischen Maßnahmen (Oberbodenabträge und archäologische Ausgrabungen). Das Baugebiet ist aufgrund unterschiedlicher bauseitiger Maßnahmen in zwei Lose aufgeteilt wie folgt: - Los 1: ca. 6.000 m², Baugrube unterkellert (Bodenaushub bis 6 m Tiefe), BE-Flächen incl. Baustraße. - Los 2: ca. 6.000 m², Baugrube mit Bodenplatte (Bodenaushub bis ca. 1,5 m Tiefe), BE-Flächen incl. Baustraße.

#Besonders auch geeignet für:freelance# Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese bis zu dem in der Bekanntmachung hierfür angegeben Zeitpunkt eingehen. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.

#Besonders auch geeignet für:freelance# Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese bis zu dem in der Bekanntmachung hierfür angegeben Zeitpunkt eingehen. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.

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