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2026-082-AE | Vermarktung - Bürogebäude in Hildesheim, Cheruskerring 47

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Öffentliche Ausschreibung organisiert von AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

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Veranstalter

AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

Ausschreibungstitel: Deutschland – Kauf und Verkauf von Immobilien – 2026-082-AE | Vermarktung - Bürogebäude in Hildesheim, Cheruskerring 47

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Veröffentlichungsdatum der Bekanntmachung:

2026-08-26

Ausführungsort der Arbeiten:

Hannover

Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Die Prozesskoordination erfolgt unter der Leitung von AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse..
Die Durchführung der Ausschreibung ist für den Standort Hannover vorgesehen.
Die Ausschreibung ist im CPV-System unter 70120000 – Kauf und Verkauf von Immobilien klassifiziert.
Es wird ein Vertrag zur Realisierung des Projekts "2026-082-AE | Vermarktung - Bürogebäude in Hildesheim, Cheruskerring 47" angestrebt.

Ausschreibungsbeschreibung:

Die AOK Niedersachsen (AOKN) beabsichtigt Bürogebäude in Hildesheim zu verkaufen. Grundstücksgröße: 644 m² Nutzfläche Gesamt: ca. 1.481 m² insgesamt Bürofläche Gesamt: ca. 1.323 m² Lagerfläche: ca. 158 m² Baujahr: ca. 1960 Denkmalschutz: Kein Denkmalschutz Baulasten: Keine Baulasten Kaufpreis 350.000,00 EUR

I. Interessenbekundungsverfahren: 1. Interessensbekundungen für die Teilnahme am Verkaufsprozess sind schriftlich ausschließlich an den unten genannten Ansprechpartner zu richten und müssen bis spätestens 07.10.2026, 12:00 Uhr (MESZ) bei der unten unter Ziffer 8 angegebenen Adresse eingehen. Eine Übermittlung der Interessensbekundung vorab per Telefax oder E-Mail ist zur Fristwahrung ausreichend. 2. Interessensbekundungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und Namen und Anschrift des Interessenten enthalten. Interessensbekundungen im Auftrag einer dritten Partei (also auch von Vermittlern oder Beratern) sind zulässig, wenn ein geeigneter schriftlicher Vertretungsnachweis des Beauftragten vorgelegt wird. 3. Die Interessensbekundungen müssen die Namen der Verantwortlichen enthalten, die bei Rückfragen angesprochen werden sollen. 4. Die AOKN behält sich vor, nicht form- oder fristgerechte Interessensbekundungen unberücksichtigt zu lassen. II. Exposé und Besichtigung 1. Nach Erhalt der Interessensbekundung werden interessierte Investor ein kurzes Exposé zum Objekt erhalten. 2. Den Interessenten wird Gelegenheit zur Besichtigung des Objektes gegeben, wenn sie dies wünschen. 3. Die Besichtigungen finden nach Absprache statt. III. Kaufpreis: 350.000,00 EUR 1. Interessenten dürfen jederzeit, auch vor Besichtigung ein Kaufpreisangebot abgeben. Die AOKN erwartet bis zum 21.10.2026, 12:00 Uhr (MESZ), ein Angebot. Das Angebot ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected] abzugeben. 2. Die AOKN beabsichtigt, das Grundstück als Einheit zu verkaufen. 3. Die AOKN behält sich das Recht vor, mehrfach Gebote von den Bietern einzuholen und mehrfach mit den Bietern zu verhandeln. 4. Die AOKN behält sich vor, nach jedem Gebot das Feld des Bieters zu reduzieren. Ausschlaggebend wird die Wirtschaftlichkeit der Angebote sein. 5. Das allein ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl des erfolgreichen Bieters wird die Abgabe des wirtschaftlich besten Angebots unter Berücksichtigung der jeweiligen Verpflichtungen des Bieters und der AOKN sein. Die Angabe des geschätzten Auftragswerts unter Abschnitt II.1.5) spiegelt die Vorstellungen der AOKN über den Verkaufswert des bebauten Grundstücks wieder. IV. Sonstiges 1. Die AOKN behält sich vor, alle Fristen zu verlängern, andere Parameter oder Fristen im Verfahren zu ändern, von Bietern Bonitätsnachweise, Sicherheiten o.ä. zu verlangen, das Verfahren insgesamt oder teilweise zu ändern oder abzubrechen und/oder die Veräußerungsstruktur sowie das Verkaufsobjekt jederzeit anzupassen, wobei die AOKN dieses Ermessen stets im Einklang mit den Grundsätzen eines offenen, transparenten, bedingungs- und diskriminierungsfreien Bietverfahrens ausüben wird. 2. Weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens werden die Interessenten jeweils zeitnah erhalten. 3. Eine Pflicht, den Zuschlag zu erteilen, besteht nicht. 4. Kosten werden nicht erstattet. 5. Die Rechtsgrundlage dieser Bekanntmachung ist die Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 262/01).

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