Diese Ausschreibung betrifft eine Maßnahme im Gebiet München.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Projekt "Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz".
Die Vergabeunterlagen enthalten keine Angaben zur Projektlaufzeit.
Die Bekanntmachung wurde durch Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 herausgegeben.
Die CPV-Zuordnung für diese Vergabe ist 90500000 – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen gemäß EU-Normen.
Ausschreibungsbeschreibung:
Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz (01.01.2027 - 31.12.2028)
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt.
Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls schon eingereichtes Angebot muss, sofern die
Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
Anwendung und der Zuschlag für alle Lose kann auch an einen Bieter erfolgen.
Siehe Leistungsbeschreibung:
Losweiser Ausschluss bei Überschreitung der Fahrzeit (unter Anwendung eines Fahrzeitmittelwerts)
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das jeweilige Los-Angebot nicht mehr berücksichtigt und von der Wertung losweise ausgeschlossen. Für die Ermittlung, ob die maximale Fahrzeit von 120 min (Hin- und Rückfahrt) bei einem jeweiligen Los (Lose 1 bis 5) überschritten worden ist und damit ein losweiser Ausschluss erfolgen muss, ist ein Fahrzeitmittelwert ausschlaggebend. Der Fahrzeitmittelwert wird für die Lose 1 bis 5 aus den einzelnen Fahrzeiten zwischen der im jeweiligen Los enthaltenen Wertstoffhofadressen und der Anlieferstelle des AN berechnet.
Für die Lose 6 - 9 wird die Fahrtzeit von der angegebenen Abfahrtstelle berechnet.
Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt (§ 127 Abs.1 GWB i.V.m. § 58 Abs.1 VgV).
Maßgeblich für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit ist der Gesamtwertungsbetrag eines Angebots je Los. Dieser berechnet sich wie folgt:
a) Im Fall von Kostenangeboten (positive Vergütung an den Bieter):
Gesamtwertungsbetrag = (Festpreis/Tonne zzgl. Umsatzsteuer + Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
b) Im Fall von Vergütungsangeboten (Zahlung an den AWM):
Gesamtwertungsbetrag = (Vergütung/Tonne zzgl. Umsatzsteuer - Transportkostenzuschlag/Tonne) × Losmenge (t)
Erreichen mehrere Bieter den gleichen Gesamtwertungsbetrag, wird das Angebot mit der geringsten Fahrzeit bezuschlagt. Kommt bei einem Bieter die Loslimitierung (max. 5 Lose pro Bieter) zum Tragen, werden die Gesamtwertungsbeträge aller seiner erstplatzierten Lose mit den angebotenen Gesamtwertungsbeträgen der anderen Bieter losweise verglichen. Die "überzähligen" Lose werden anhand der geringsten Differenzen an den Zweitplatzierten vergeben. Für den Fall, dass nur ein einziges, bezuschlagbares Angebot vorliegt, findet die oben beschriebene Loslimitierung keine
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